Rauchverbot: Kaffee nur für Mitglieder

Gaststätten in der Kempener Altstadt nutzen durch Gründung von Raucherclubs eine Gesetzeslücke.

Kempen. Ganz gemütlich einen Kaffee trinken. Das wollte Christel Kremser kürzlich im Many-Thron am Buttermarkt. Statt ihre Bestellung aufzunehmen, machte die Bedienung sie jedoch zunächst darauf aufmerksam, dass sie dem Raucherclub des Bistros beitreten müsse. "Ich sollte mich in eine Liste eintragen. Als Nichtmitglied dürfte ich beim nächsten Mal nicht mehr rein", erzählt Kremser.

Many-Thron-Inhaber Ralf Violonchi hat vor etwa sechs Wochen das Raucherclub-Schild (Foto) an seine Tür geklebt. "Ich hatte keine andere Wahl mehr. Die Gäste, die rauchen wollen, sind weggeblieben", sagt Violonchi. Er hatte 40 Prozent Umsatzeinbußen zu beklagen. "Seitdem wir ein Raucherclub sind, haben wir wieder mehr Kunden."

Die Nichtraucher zeigten größtenteils Verständnis und trugen sich in die Liste ein. Auch wenn es häufig lange Diskussionen gebe. "Wir müssen uns aber ans Gesetz halten und dürfen nur Clubmitglieder bedienen."

Die Raucherclubs sind dem NRW-Gesundheitsministerium ein Dorn im Auge. "Ein Raucherclub als Tarnung für eine Gaststätte ist nicht in unserem Sinne", sagt Minister Karl-Josef Laumann. Er fordert von den kommunalen Ordnungsämtern schärfere Kontrollen und ein härteres Vorgehen gegen Gesetzesverstöße.

Ulrich Eckerleben , Leiter des Kempener Ordnungsamtes, reagiert auf die Forderung gelassen. "Uns liegt keine Anweisung vom Land NRW vor, schärfer zu kontrollieren", sagt er.

Die Kempener Ordnungshüter wollen an ihrer Kontroll-Taktik jedenfalls nichts ändern. "Wir gehen nicht gezielt in die Kneipen und kontrollieren zum Beispiel die Mitgliederlisten der Raucherclubs", sagt Ulrich Eckerleben. Trotzdem sei man im Ordnungsamt wachsam. "Wenn Beschwerden an uns gerichtet werden, gehen wir der Sache auf den Grund."

Dies sei aber bislang selten vorgekommen. "Und wenn, konnten die Probleme schnell gelöst werden", ergänzt der Amtsleiter. "Wir sind mit unserer Linie bislang sehr gut gefahren."

Wegen der "verwirrenden" Gesetzeslage sei es ohnehin schwierig, die Einhaltung zu kontrollieren. Zur Erklärung: Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darf in Einraum-Kneipen geraucht werden, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, keine Speisen anbieten und unter 18-Jährigen keinen Einlass gewähren. "Dies ist nur eine Ausnahme des Gesetzes", sagt Eckerleben.

Bis 2010 sind die Länder vom Gericht angehalten, ein einheitliches Nichtraucherschutz-Gesetz zu verabschieden. Für Christel Kremser, die keinem Raucherclub beitreten will, ist das ärgerlich. "Ich kann jetzt nicht mehr im Many-Thron meinen Kaffee trinken. Das ist schade", sagt die Kempener Fotografin. Für die Raucherclub-Wirte hat sie aber Verständnis: "Im Many-Thron hat man sich absolut korrekt verhalten."