Klimaschutz in Kempen Ausschuss berät über Baumschutzsatzung

Kempe · Die Kempener Verwaltung lehnt das Vorhaben ab. Jetzt diskutieren die Fraktionen.

SPD-Fraktionschef Andreas Gareißen fordert eine Baumschutzsatzung für Kempen.

Foto: Guido de Nardo

(biro) Vor einem Jahr beantragte die Kempener SPD-Fraktion eine Baumschutzsatzung für die Stadt, um Bäume in Kempen besser zu schützen. Der Antrag steht nun in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Klimaausschusses am Donnerstag, 27. Mai, auf der Tagesordnung. „Der Baumbestand nimmt nicht nur im Zuge des Klimawandels immer weiter ab“, erklärt SPD-Fraktionsvorsitzender Andreas Gareißen. „Bisher war es jedem Grundstückseigentümer selbst überlassen zu entscheiden, wie er mit dem Baumbestand auf seinem Grundstück verfahren möchte. Auch im öffentlichen Bereich sind Bäume nicht geschützt.“ In vielen umliegenden Städten und Gemeinden gehörten Baumschutzsatzungen schon seit vielen Jahren zum Ortsrecht, so Gareißen: „Wir sollten uns auch zum Erhalt und zum Schutz des Baumbestandes in unseren Stadtgebiet bekennen.“

Dem Antrag fügte die SPD gleich als Grundlage für eine entsprechende Satzung den Text bei. Doch ob es in Kempen solch eine Satzung geben wird, darüber müssen nun die Fraktionen diskutieren. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der SPD abzulehnen und keinen entsprechenden Satzungstext für Kempen zu erarbeiten. Solche Satzungen gälten in NRW nur innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile oder innerhalb von Geltungsbereichen der Bebauungspläne, soweit diese nicht eine kleingärtnerische, land- oder forstwirtschaftliche Nutzung festlegten, erklärt der Technische Beigeordnete Torsten Schröder. Für Bäume und Gehölze außerhalb der Ortschaften, Naturdenkmäler und geschützte Bereiche sei die untere Naturschutzbehörde des Kreises zuständig. Auch auf städtische Bäume hätte eine solche Satzung keine Auswirkung, weil sich die Verwaltung grundsätzlich für den Schutz von Bäumen einsetze.

Würde man in Kempen eine Baumschutzsatzung einführen wollen, müsse man die Konsequenzen für Bäume, Bürger und Verwaltung bedenken. Vorgaben einer Satzung würden von vielen Bürgern als Eingriff in ihre Eigentumsrechte wahrgenommen. Es sei zu befürchten, dass Bäume kurz vor Erreichen des jeweils geschützten Stammdurchmessers von den Eigentümern gefällt würden, um den Eingriff in ihre Eigentumsrechte zu umgehen und zu verhindern, dass ihnen etwa eine spätere Umgestaltung des Gartens erschwert wird. Auch sei zu befürchten, dass weniger Bäume freiwillig auf Privatgrundstücken gepflanzt würden, so Schröder.

Den Bürgern sei der Stellenwert von Bäumen für die Umwelt sehr bewusst, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Dies zeige sich unter anderem in der Bereitschaft, Bäume im Stadtgebiet zu spenden und die Stadt in trockenen Sommern bei der Bewässerung zu unterstützen. Die Verwaltung weist auch darauf hin, dass mit einer Baumschutzsatzung weitere Kosten für Ortsbesichtigungen und Kontrollen berücksichtigt werden müssten.

(biro)