Bauen und Wohnen Stadt Kempen: Bauvorschriften bleiben, Kies-Verbot nicht nötig

Kempen · Es soll vorerst keine Veränderungen an den Gestaltungssatzungen geben. Darin sei zudem bereits die Unzulässigkeit von versiegelten Schotterflächen in Vorgärten geregelt.

Gegen Vorgärten dieser Art kann die Stadt Kempen nach eigenen Angaben bereits ordnungsbehördlich vorgehen.

Foto: Helmut Scheffler

Im November 2016 war Deutschland noch amtierender Fußball-Weltmeister und der Bundespräsident hieß Joachim Gauck. Warum Sie diese Informationen an dieser Stelle bekommen? Nun, es war am 21. November 2016, als die FDP-Fraktion einen Antrag auf Vereinfachung der Gestaltungssatzungen in Baugebieten gestellt hatte. Seit diesem Tag gibt es nach Stephan Kahl (Ruhestand) und Marcus Beyer (Wechsel nach Krefeld) nun schon den dritten Technischen Beigeordneten: Torsten Schröder. Er und sein Team haben es nun endlich geschafft, sich mit dem Antrag zu befassen.

Backwerk aus dem Hause
Wistuba zeigt nun Wirkung

FDP-Fraktionschefin Irene Wistuba musste dafür schon zwei Kuchen backen. Freundlich, ironisch und bestimmt erinnerte sie sowohl Marcus Beyer (Ende 2018) als auch Torsten Schröder (Ende 2019) jeweils in einer Ratssitzung mit einem Kuchen an den Antrag, der schon seinen dritten Geburtstag erlebt hat.

Nun scheint das Backwerk aus dem Hause Wistuba etwas genutzt zu haben. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz (UPK) befasst sich am 3. Februar mit dem Thema. Viel mehr Grund zur Freude wird die FDP aber nicht haben. Die Verwaltung empfiehlt nämlich, den Antrag abzulehnen. Denn die Stadt will an diesen Gestaltungsvorschriften festhalten, um die Qualität in den Wohngebieten (als nächstes entsteht der Kempener Westen) hochzuhalten.

Was wollte die FDP denn eigentlich verändern? Den Liberalen geht es um die Abschaffung mehrerer strikter Vorschriften. Dadurch soll den Bauherrn das Leben einfacher gemacht werden. Zudem verspricht sich die FDP eine Arbeitsentlastung in der Kempener Bauaufsicht. Konkret listet die Fraktion fünf Punkte auf:

1) Art, Form und Farbe von Dacheindeckungen sind nicht mehr zu beschränken, auch nicht bei Doppel- und Reihenhäusern.

2) Farbe und Beschaffenheit von Außenwänden sind nicht mehr einzuschränken, auch nicht bei Doppel- und Reihenhäusern.

3) Sockel- und Drempelhöhen sind nicht zu beschränken; die Einheitlichkeit bei Doppel- und Reihenhäusern ist beizubehalten.

4) Dachformen, Dachneigungen und Dachneigungsrichtungen sind nicht mehr einzuschränken; die Einheitlichkeit bei Doppel- und Reihenhäusern ist beizubehalten.

5) Die Art der Einfriedung von Vorgärten ist nur in der Höhe zu beschränken, aber nicht in Art, Farbe und Form.

Das Dezernat von Torsten Schröder sieht aber derzeit keinen Anlass, diese Vorschriften generell abzuschaffen. Die Verwaltung ist der Meinung, mit den Gestaltungssatzungen einen Kompromiss gefunden zu haben. Dieser trage sowohl dem Wunsch nach Harmonie und Attraktivität in den Siedlungsgebieten als auch den gestalterischen Freiheiten von Bauherrn und Architekten Rechnung.

Im Übrigen heißt es sinngemäß in der Verwaltungsvorlage, dass nichts in Stein gemeißelt sei. Der aktuelle Stand müsse bei jedem neuen Baugebiet hinterfragt werden. Nach Angaben der Stadt steht dies insbesondere bei den Vorbereitungen für das Gebiet im Kempener Westen an. Eine grundsätzliche Veränderung, wie von der FDP gefordert, würde aber einen weitgehenden Verzicht auf gestalterische Vorgaben seitens der Stadt bedeuten. Dies sei keineswegs gewollt.

Der Begriff Gestaltungssatzung wird in der Sitzung am 3. Februar bei einem weiteren Tagesordnungspunkt eine Rolle spielen. So hatte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein Verbot von Schotter und Pflaster in Vorgärten gefordert. Bekanntlich ist der Trend, immer mehr auf Grau und immer weniger auf Grün zu setzen, nicht nur den Grünen ein Dorn im Auge.

Dennoch will die Verwaltung die Gestaltungssatzungen hinsichtlich eines Verbots nicht überprüfen. Der Antrag soll abgelehnt werden. Und zwar deshalb, weil die Vorschriften zur Gestaltung der Vorgärten bereits detailliert in den jeweiligen Bebauungsplänen festgeschrieben seien, so die Stadt. Aus diesen Vorschriften ergibt sich nach Angaben der Verwaltung bereits die Erkenntnis, dass Flächenversiegelungen sowie Kies- und Schotterflächen unzulässig seien.

Aufgrund der Vorschriften in der Landesbauordnung kann die Stadt nach eigenen Angaben bereits ordnungsbehördlich tätig werden. Ob die Verwaltung dies auch tut, ist aber zumindest fraglich. Die Stadt Kempen gehe gegen Verstöße vor, hieß es im August 2019 auf Anfrage der WZ. Auf „Schotter- und Betonwüsten“ würde meist durch anonyme Anzeigen aufmerksam gemacht, teilte die Stadt Kempen damals mit. Außerdem gebe es „gelegentlich Kontrollen vor Ort oder zufällige Ortsbesichtigungen“ durch städtische Mitarbeiter.

Generell werde, so teilte die Stadt mit, nur gegen besonders gravierende Verstöße vorgegangen. Bei einem entsprechenden Verstoß werde zunächst versucht, eine informelle, aber den Vorgaben entsprechende Lösung zu finden. Sollten sich Bürger und Stadt nicht einigen können, werde ein „formelles, ordnungsbehördliches Verfahren“ eröffnet. Je nach Verstoß, so machte die Stadt deutlich, müsse man mit einer Anordnung zu „Rückbau, Entsiegelung oder Bepflanzung entsprechend den Vorschriften“ rechnen. Unter Umständen könne auch ein zusätzliches Bußgeld verhängt werden. Wie hoch dieses sein kann, teilte die Stadt nicht mit. Auch zur Anzahl der bereits geahndeten Verstöße in Kempen machte die Verwaltung auf Nachfrage keine Angaben.

Zurück zum aktuellen Antrag der Grünen: In der Vorlage macht die Verwaltung deutlich, dass in der Zielsetzung des Antrages, die Versiegelung der Vorgärten zu minimieren, Konsens bestehe. Die Stadt bleibt aber bei der Meinung, bereits ausreichende Vorschriften zu haben. Eine Überprüfung und Anpassung der Satzungen wäre aus Sicht der Stadt „mit einem immensen Aufwand verbunden, der sich vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage nicht rechtfertigen lässt“.

Die Sitzung des UPK-Ausschusses beginnt am 3. Februar um 18 Uhr im Rathaus am Buttermarkt. Sitzungsunterlagen unter: