Kempener Einzelhandel Offene Sonntage bleiben ein Reizthema

Kempen/St. Hubert · Fünf Termine in Kempen und zwei in St. Hubert sind vom Rat genehmigt. Die Stadt lässt aber weiterhin keine Öffnung in den sogenannten Außenbezirken zu.

Zum Beispiel der Self-Markt an der Otto-Schott-Straße darf sich nicht an den verkaufsoffenen Sonntagen beteiligen.

Foto: Reimann, Friedhelm (rei)

Jetzt ist der Fall klar: Die Stadtverwaltung wird 2019 fünf verkaufsoffene Sonntage in Kempen und zwei in St. Hubert zulassen. Bei fünf Nein-Stimmen gab es dafür grünes Licht vom Stadtrat. Allerdings wurde um die Details noch einmal heftig gerungen. Die Fraktionen zeigen weiter wenig Verständnis dafür, dass sich Geschäfte außerhalb des Stadtkerns, die nicht direkt ins Veranstaltungsgeschehen involviert sind, nicht öffnen dürfen. Dies hatte das Ordnungsamt mit Blick auf die rechtliche Lage in NRW so empfohlen.

„Aus meiner Sicht hat sich die Gesetzeslage noch einmal geändert. Vielleicht kann die Verwaltung noch einmal prüfen, ob die Außenbezirke einbezogen werden können“, sagte Werner Rennes (Freie Wähler Kempen/FWK). Dabei gehe es unter anderem um Geschäfte wie den Elektronikhandel Medi-Max oder die Bau- und Gartenmärkte Obi und Self. Auch die CDU hält die gesetzlichen Richtlinien für fragwürdig. „Aus unserer Sicht stehen die Händler in der Peripherie genauso in Konkurrenz zum Internet wie der Handel in Innenstädten“, so Wilfried Bogedain. Von daher sollten sie auch die Chance bekommen, sonntags zu öffnen.

Irene Wistuba machte ihrem Ärger darüber Luft, dass es sich bei dem Thema womöglich um eine kommunale Auslegungssache handelt: „Wieso ist es denn so, dass andere Städte die Ausdehnung der offenen Sonntage auf Außenbereiche möglich machen?“ Nach ihren Informationen dürfen Geschäfte zum Beispiel in Straelen öffnen und in Kempen nicht.

Gegen den Vorwurf einer „besonders engen Auslegung“ in Kempen verwahrte sich Ordnungsdezernent Hans Ferber: „Das ist mitnichten so, Frau Wistuba. Es besteht eine ganz klare Vorgabe nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes.“ Und dieses Urteil sei eine „Klatsche für die Landesregierung“ und ihr sogenanntes Entfesselungsgesetz, fügte Ferber hinzu. „Und ich weiß, dass es Einzelhändler gibt, die erzählen in Straelen, dass es in Kempen erlaubt ist. Und dann erzählen sie in Kempen, dass es in Straelen erlaubt ist. Diese Spielchen spielen wir nicht mit“, so der Erste Beigeordnete.

Von einer neuen Gesetzgebung, die Werner Rennes ins Spiel gebracht hatte, wisse er nichts, so Ferber. Dennoch werde das Ordnungsdezernat die Angelegenheit prüfen. „Um des weihnachtlichen Friedens willens“, sagte Ferber in die Runde der Politiker.

Kritik an Ablehnung durch Hans-Peter van der Bloemen (CDU)

Mit Blick auf die grundsätzliche Ablehnung von verkaufsoffenen Sonntag durch „einige Kollegen“ ergriff dann noch Hans-Peter van der Bloemen (CDU), der selbst eine Gärtnerei hat, das Wort: „Seit rund 30 Jahren höre ich von einigen hier immer die Argumente zur Ablehnung der offenen Sonntage.“ Diese Argumente seien nicht mehr zeitgemäß. Konkret richtete van der Bloemen seine Worte an Irene Steeger (SPD) und Günter Solecki (Die Linke), die das Ansinnen stets zum Schutz der jeweiligen Mitarbeiter ablehnen. „Lieber Günter, wenn Du sonntags dreimal auf den Enter-Knopf drückst und so etwas bei Amazon bestellst, muss dort auch jemand arbeiten“, sagte van der Bloemen. Im Versandhandel würden auch sonntags Pakete gepackt und versendet. Und in seinem Blumengeschäft werde eben auch sonntags gearbeiten, so van der Bloemen.

In Kempen gibt es fünf verkaufsoffene Sonntage: 6. Januar (erstmals und ohne Anlass), 7. April (Frühlingsfest), 5. Mai (Altstadtfest), 13. Oktober (Handwerkermarkt) und 15. Dezember (Weihnachtsmarkt). Die Entscheidung zum Antrag des Werberings auf Öffnung am 15. September zum Fest „725 Jahre Stadt Kempens“ wurde zurückgestellt. Das verantwortliche Kulturamt hat dazu noch Gesprächsbedarf. In St. Hubert ist zum Kürbisfest (22. September) und Weihnachtsmarkt (15. Dezember) sonntags geöffnet.