Was ist zu tun, wenn der Arbeitnehmer trinkt?
Infoabend des Forums Mittelstand bei action medeor.
Tönisvorst/Kreis Viersen. Wie gehen Arbeitgeber mit Alkoholproblemen von Mitarbeitern um? Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu tun und wie kann man Betroffenen helfen? Diesen und vielen weiteren Fragen ging die Veranstaltung „Suchtgefahren und arbeitsrechtliche Auswirkungen“ des Forums Mittelstand Niederrhein in den Räumen von action medeor in Vorst nach. Michael Fechler, Rechtsanwalt bei der Unternehmerschaft Niederrhein und Referent des Abends, betonte: In solchen Fällen sei das Fingerspitzengefühl und die Initiative des Arbeitgebers gefordert.
Mitarbeiter mit Alkoholproblemen können in Betrieben für Probleme sorgen. Hoher Krankenstand, längere Ausfallzeiten, verringerte Leistungsfähigkeit sind nur einige der möglichen Folgen. Zu einem Risiko können Mitarbeiter zudem werden, wenn im Betrieb mit schweren Maschinen oder Fahrzeugen gearbeitet wird. Die Gefahr von Arbeitsunfällen steige rapide. Deshalb empfiehlt Fechler: „Auffälliges Verhalten muss vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten ganz genau dokumentiert werden.“ Falle ein Mitarbeiter häufiger durch Alkoholprobleme auf, sei es keine Lösung, wenn die Kollegen dieses Verhalten deckten. „Das hilft weder den Kollegen noch dem Betroffenen selbst“, betonte Fechler. Er empfahl Interventionsgespräche, bei denen das Fehlverhalten klar angesprochen und Konsequenzen bei erneutem Vorkommen aufgezeigt werden.
Zudem sollten Arbeitgeber dem Betroffenen Hilfsangebote darlegen und erläutern. Gegebenenfalls müsse mit Ermahnungen oder Abmahnungen reagiert werden. Red
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