Was tun beim Messie-Haus?
In der Siedlung Steckendorf steht ein vermülltes Haus leer. Doch der Gemeinde sind die Hände gebunden. Nun soll das Erbbaurecht gelöscht werden.
Grefrath. Die Siedlung Steckendorf im Nordosten von Grefrath ist eine gutbürgerliche Wohngegend. Vor allem nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sind dort Einfamilien- und Doppelhäuser entstanden. Eigentlich alles normal — bis auf eine Ausnahme: Steckendorf 3.
Auf dem Grundstück stehen kaputte Fensterrahmen, überall liegen Abfall, Weggeworfenes, Kisten und andere Behälter herum. Das verbeulte und angerostete Tor der Garage ist zu einem Viertel geöffnet. In dem zweigeschossigen, weiß verklinkerten Wohnhaus sieht es ebenfalls schlimm aus: die Haustür ist eingeschlagen, die Türen der Schränke sind aufgerissen und der Inhalt liegt verstreut auf dem Boden. Auf dem Tisch in der Küche stehen genutztes Geschirr und Gläser. Auch dort liegt überall Abfall herum und es stinkt schier unerträglich.
Diese Zustände ärgern die Anlieger. „Wir sind in Sorge in der Gemeinschaft, dass in dem leer stehenden und verwüsteten Haus etwas passiert und möglicherweise Nachbarn davon betroffen werden“, sagt Manfred Knoch, Vorsitzender der Straßengemeinschaft Steckendorf. Bei der jüngsten Versammlung der Gemeinschaft sei das „Messie“-Haus zentrales Thema gewesen. „Und seit einem Jahr stellen wir uns alle die Frage, ob da niemand zuständig ist“, sagt Knoch.
„Es ist sieht nicht schön aus, keine Frage“, sagt Norbert Franken, Leiter des Grefrather Ordnungsamts, auf Anfrage der WZ. Doch der Gemeinde seien die Hände gebunden, weil es ein Privatgrundstück ist, von dem „bisher keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht“. Das gelte auch für die großen Stahlflaschen, die im Anbau stehen: „Die werden für Schweißarbeiten benötigt und sind so gut wie leer. Davon geht keine Gefahr aus“, sagt Franken.
Erst wenn Seuchengefahr bestehe — zum Beispiel durch Ratten —, habe die Verwaltung eine rechtliche Handhabe, um einzugreifen. „Ich nehme die Sache sehr ernst“, versichert Franken. Der Leiter des Ordnungsamtes verspricht: „Wir bleiben am Ball.“ Ein Einzelfall sei das Haus Steckendorf 3 allerdings nicht. „Von diesen Messie-Fällen gibt es in der Gemeinde einige“, sagt Franken.
In dem Haus hat zuletzt Harry Porrmann gewohnt, dem die Immoblie auch gehört hat. Vor einem Jahr starb der alleinstehende Mann im Alter von 60 Jahren. Seitdem steht das Gebäude leer.
„Herr Porrmann hat Angehörige, aber die haben das Erbe ausgeschlagen“, sagt der Krefelder Rechtsanwalt Günther Nierhoff, der als Nachlass-Pfleger eingesetzt wurde. Zudem ist das Haus finanziell belastet. Forderungen von 70 000 bis 75 000 Euro haben sich angesammelt — deutlich mehr, als die Immobilie wert ist. Mehr als 30 000 Euro wollte bisher noch kein Interessent bieten.
Rechtlich schwierig ist die Lage, weil das Haus zwar Harry Porrmann gehörte, aber das Grundstück der Gemeinde. Porrmann hatte Erbbaurecht auf 99 Jahre. Und genau auf diesem Erbbaurecht sind Hypotheken eingetragen: Von der Gemeinde als Erbbau-Rechtsgeber und vom Kreis Viersen, der Sozialhilfeleistungen zurück haben will. Derzeit arbeitet die Gemeinde daran, den gordischen Rechts-Knoten zu durchschlagen. Bürgermeister Manfred Lommetz: „Die Gemeinde prüft, unter welchen Bedingungen sie das Erbbaurecht löschen kann, damit sie frei über das Grundstück verfügen kann.“ Und dann könnte der Weg frei sein, um den Schandfleck im Steckendorf zu beseitigen.