Kreis Viersen Maskenpflicht in den Innenstädten bleibt vorerst bestehen

Kreis Viersen · In Krefeld ist die Maskenpflicht zwischen den Wällen am Sonntag ohne Verlängerung ausgelaufen. Der Kreis Viersen leht dies aktuell ab.

Auch in Kempen bleibt die Maskenpflicht bestehen.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

. Seit dem 24. Oktober besteht auch in einigen Innenstädten des Kreis Viersen – beispielsweise in der Kempener Altstadt und in den Ortskernen von St. Tönis und Vorst – Maskenpflicht. Sie soll dazu beitragen, dass in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen die Menschen vor einer gegenseitigen Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt sind.

Nun sind durch den Lockdown allerdings die Geschäfte in den Fußgängerzonen geschlossen, was zu einer weiteren drastischen Verringerung der Passantenzahlen führt. Abstände können deutlich besser eingehalten werden. Ist die Maskenpflicht dann noch gerechtfertigt?

Ebendiese Frage hat sich auch die Stadt Krefeld gestellt – und mit „Nein“ beantwortet. Am vergangenen Sonntag lief die Maskenpflicht in der Innenstadt dort aus und wurde nicht wieder verlängert. Die rechtliche Grundlage für die Maskenpflicht entfalle, begründete die Stadtspitze die Entscheidung. Bei geschlossenen Läden sei eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Fußgängerzonen juristisch nicht haltbar. Dies solle allerdings nicht als falsches Signal verstanden werden, und Oberbürgermeister Frank Meyer stellte klar: „Sobald der Lockdown endet, werden wir die Maskenpflicht im Zentrum wieder einführen.“

Kreis sieht hohe Akzeptanz der Maskenpflicht in Fußgängerzonen

Im Kreis Viersen sieht man dies anders: „Eine vergleichbare Entscheidung für die ausgewiesenen Bereiche im Kreis Viersen ist nicht geplant“, teilte Sprecherin Laura Nestrojil am Donnerstag auf Nachfrage mit. Die in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden getroffenen Regelungen stammten aus Oktober, als der Inzidenzwert im Kreis über 35 gestiegen ist. Somit sei die Maßnahme unabhängig vom „Lockdown light“ im November und dem aktuellen harten Lockdown in Kraft.

Dass ein Gericht diesbezüglich bemüht werden könnte, hält man offenbar für unwahrscheinlich. Nestrojil: „Aus der bisherigen Umsetzungserfahrung sind die maskenpflichtigen, klein geschnittenen Bereiche allseits akzeptiert.“