Biontech/Pfizer und AstraZeneca Das Land schickt mehr Impfstoff in den Kreis Viersen
Kreis Viersen · Die Botschaft gilt ab März. Dann soll sich nach Mitteilung des Kreises „die wöchentliche Lieferung des Impfstoffes von BioNTech/Pfizer von bislang 1166 auf 1998 Dosen“ erhöhen.
Schöne Nachrichten für die Bürger von Kempen, Grefrath, Willich, Tönisvorst, Viersen, Nettetal und die Kommunen des West-Kreises: Das Landes-Gesundheitsministerium hat dem Kreis mehr Impfdosen für das zentrale Impfzentrum in Dülken in Aussicht gestellt als angekündigt. Die Botschaft gilt ab März. Dann soll sich nach Mitteilung des Kreises „die wöchentliche Lieferung des Impfstoffes von BioNTech/Pfizer von bislang 1166 auf 1998 Dosen“ erhöhen. Das sind 832 mehr. Sie seien ausschließlich für die Impfungen der über 80-Jährigen bestimmt. Das heißt in der Verlängerung dieser guten Nachricht: Neue Terminkapazitäten werden geschaffen. Entsprechend kann die Kassenärztliche Vereinigung auf ihrer Homepage www.116117.de sowie telefonisch unter 0800/116 117 01 weitere Impftermine anbieten.
Aller guten Nachrichten sich drei. Denn nicht nur BioNTech/Pfizer-Impfstoff kommt. Angekündigt ist seitens des Landes laut Kreis „die erste Lieferung des neu zugelassenen Impfstoffes der Firma AstraZeneca“. Bis zum 21. Februar soll es für dieses Gebiet insgesamt 2155 Impfdosen geben. Dieser Impfstoff sei für die weiteren Personen der Gruppe mit höchster Priorität vorgesehen. Bislang waren dies nur Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste sowie des Rettungsdienstes. Sie haben nach wie vor den ersten Zugriff auf den neu zugelassenen Impfstoff. Aufgrund der Impfstoffmenge nehme der Bund aber weitere Personen in diese Gruppe mit höchster Priorität auf, die ebenfalls den AstraZeneca-Impfstoff erhalten sollen:
- Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten
- Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
- Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind
- Personal in den Impfzentren
Zurzeit wird eine Liste der berechtigten Personen zusammengestelt und werden die Organisationen angeschrieben. Weitere Impfstraße sollen für diese Impfungen geöffnet werden.
Die gute Nachrichten der zusätzlichen Lieferungen an Impfstoff werden sich auch auf die Öffnungszeiten des Impfzentrums in Düllken auswirken. Im Moment bleiben sie bestehen: täglich außer donnerstags und sonntags, 14 bis 20 Uhr. Ab dem 1. März aber ist das Impfzentrum an de rHeesstraße an diesen genannten Tagen ab 8 Uhr geöffnet.