Wegen Gerichtsurteil Nettetal muss Abwassergebühren-Bescheide in 170 Fällen korrigieren
Nettetal · 170 Nettetaler, die Widerspruch gegen Abwassergebühren-Bescheide der Stadt erhoben haben, kommen billiger davon. Allerdings gilt das nur für zwei zurückliegende Jahre. Das ist Folge einer Rechtsprechung.
Es bedarf einer gewissen Leidenschaft für betriebs- und finanzwirtschaftliche Feinheiten, will man im Detail verstehen, was hinter einer für zumindest 170 Nettetaler Abwassergebühren-Zahler erfreulichen Nachricht steckt: Die Stadt hat die von diesen für die Jahre 2020 und 2021 gezahlten Abwassergebühren neu berechnet – und die fälligen Beträge werden dadurch geringer. „Die Betroffenen bekommen Änderungsbescheide und erhalten dementsprechend eine Verrechnung beziehungsweise Erstattung“, sagt der städtische Nettebetrieb.
Auslöser der Neuberechnung war ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2022, das eine seit 1994 übliche Rechtsprechung zur Kalkulation der Abwassergebühren zunächst verändert hat – und zwar nicht nur für Nettetal, sondern für ganz Nordrhein-Westfalen. Es ging dabei um die Kalkulations-Methode für die Abwassergebühren in Bezug auf Verzinsung und Abschreibung.
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts sei die bis dahin noch als zulässig erachtete Kombination der Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwert von Anlagen – etwa dem Kanalnetz – „mit einer kalkulatorischen Verzinsung des Abwasservermögens mittels eines einheitlichen Nominalzinssatzes“ für unzulässig erklärt worden, weil diese Methode zu einem doppelten Inflationsausgleich geführt habe, so die Stadt.
Klingt kompliziert? Ist es auch, zumal die Landesregierung nach diesem Urteil im Dezember 2022 das Kommunalabgabengesetz geändert und wieder für eine neue Rechtslage gesorgt hat. Doch im Ergebnis ändert sich nichts daran, dass Nettetal die Gebühren zumindest für 2020 und 2021 nachkalkulieren muss.
Allerdings nur in den 170 Fällen, in denen die Gebührenpflichtigen rechtzeitig Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hatten. Rechtzeitig heißt nach Auskunft des Nettebetriebs binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Und das haben 2020 insgesamt 157 und 2021 noch einmal 13 Empfänger eines Bescheids getan.
Bei der Neuberechnung der Gebühren für 2020 wurden nunmehr nur noch 11.679.851 Euro Gesamtkosten statt der ursprünglich veranschlagten 12.484.444 angesetzt und bei den sogenannten kalkulatorischen Zinsen mit einem Satz von nur noch 0,5 Prozent statt drei Prozent gerechnet. Ergebnis: Für die Einleitung von Regenwasser wird für das Jahr 2020 – sofern man Otto Normalverbraucher und nicht Mitglied des Niersverbands ist – 1,06 Euro pro Quadratmeter berechnet und nicht mehr 1,14 Euro.
Fürs Schmutzwasser sinkt der Betrag um 20 Cent pro Kubikmeter auf 3,58 Euro. Für das Jahr 2021 ergeben sich nach neuer Kalkulation Gesamtkosten von 12.511.915 Euro statt 13.414.863 Euro und bei gleichem Neuansatz des Zinses wie für das Jahr 2020 folgende neue Gebührensätze: Regenwasser 1,12 Euro pro Quadratmeter (vorher 1,22 Euro) und Schmutzwasser 3,84 Euro pro Kubikmeter (vorher 4.07 Euro).
Die 170 Fälle, in denen Nettetaler Widerspruch erhoben hatten, hat der Nettebetrieb nach eigenen Angaben bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens und zur Klärung der Rechtslage zurückgestellt „im Einvernehmen mit den Widerspruchsführern“, so der Betrieb. Auf bestandskräftige Gebührenbescheide, also solche, gegen die kein Widerspruch binnen eines Monats erhoben wurde, haben die geänderten Regelungen dagegen keinen Einfluss mehr.
Für die Jahre 2022 und 2023 ist eine Änderung der Gebührensätze nicht erforderlich, da sie bereits auf Grundlage des im Dezember 2022 von der Landesregierung geänderten Kommunalabgabengesetzes, beziehungsweise des Gesetzentwurfs kalkuliert wurden. Für diesen Zeitraum von Gebührenzahlern erhobene Widersprüche will der Betrieb dementsprechend bescheiden.