Antrag der WIN in Nettetal Wählergemeinschaft will den Stadtrat schrumpfen
Nettetal · Um Geld zu sparen, soll Nettetal die Zahl der Stadtrat-Mitglieder reduzieren. Das schlägt die Wählergemeinschaft WIN vor. Entscheiden soll darüber der Rat noch vor Beginn der Sommerferien.
„Liebling, ich habe die Kinder geschrumpft“ hieß eine 1989 erfolgreiche Science-Fiction-Komödie aus den Disney-Filmstudios. Nach Hollywood oder auch nur in deutsche Lichtspielhäuser dürfte es die Wählergemeinschaft „Wir in Nettetal“ (WIN) mit ihrem Antrag für die nächste Ratssitzung zwar nicht schaffen. Aber zumindest beweist sie beharrliches Bemühen mit ihrem Ansinnen, der Stadtrat möge sich personell verkleinern. Denn das hat sie schon 2013 und 2019 gestellt – jeweils erfolglos. Eine genaue Zahl, wie viele Mandate in der nächsten Wahlperiode wegfallen sollen, nennt die WIN bei ihrem neuen Anlauf nicht. Aber in ihrem Antrag heißt es, der Rat solle nach Möglichkeit auf die „maximal mögliche Anzahl“ von Mitgliedern reduziert werden. Will heißen: Es soll in der 2025 nach der Kommunalwahl beginnenden neuen ratsperiode so wenig Mandate geben, wie gesetzlich in einer Stadt von der Größenordnung Nettetals zulässig ist.
Dass die WIN keine konkrete Zahl nennt, hängt damit zusammen, dass im Landtag derzeit ein Entwurf für ein neues Kommunalwahlgesetz eingebracht, aber noch nicht entschieden ist. Am 11. Juni hat dazu eine Anhörung stattgefunden, aber weil ein endgültiger Beschluss noch nicht gefasst wurde, ist noch in der Schwebe ob eine darin angedachte Möglichkeit, die Zahl der Ratsmandate stärker zu reduzieren als bisher, auch wirksam wird oder nicht.
Nach derzeitiger Rechtslage, so führt die Verwaltung in einer Vorlage für die Ratssitzung am Donnerstag, 4. Juli, aus, betrage die Zahl der zu wählenden Ratsvertreterinnen und -vertreter nach Kommunalwahlgesetzes für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl über 30.000, aber nicht über 50.000 Einwohnern, 44 Vertreter. Spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode kann eine Kommune die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen aber auch in Zweierschritten verringern – derzeit maximal um zehn. In Nettetal wurde die Zahl schon auf 42 verringert. Dennoch sitzen mehr Männer und Frauen in dem Gremium, denn es gibt eine Komplikation: Weil – wie bei Bundestagswahlen – aufgrund des Wahlsystems Ausgleichsmandate nötig sind, hat der Stadtrat aktuell 50 Mitglieder, hinzu kommt Bürgermeister Christian Küsters. Der noch nicht verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, eine Reduzierung um bis zwölf statt bisher um bis zu zehn Mandate zu erlauben. Weitere Verringerungen der Zahl der Ratsmandate wären nach Angaben der Stadt nur möglich, wenn die Zahl der Wahlbezirke in der Stadt verringert würden: „Bei jeder Verringerung um zwei Vertreterinnen und Vertreter wäre ein Wahlbezirk weniger zu bilden.“ Einen eigenen Vorschlag zur Größe des Rates macht die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage für die Politik nicht.
Für die WIN-Fraktion ist eine Verkleinerung des Rates „ein Schritt in Richtung Generationengerechtigkeit“. Denn so lasse sich angesichts der schwierigen Finanzlage der Stadt Nettetal Geld sparen. „Pro Ratsmitglied könnten die monatliche Aufwandsentschädigung von zurzeit 428,40 Euro eingespart werden“, argumentiert die WIN. Zudem können man Sachkosten und die Kosten für Wahlvorstände in Wahlvorständen sparen. Bei einer Reduzierung um zehn Mandate, meint die WIN, könne Nettetal im Zeitraum 2025 bis bis 2029 insgesamt 218.132 Euro sparen. Zum Vergleich: Die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben im Haushalt der Stadt beträgt alleine in 2024 voraussichtlich etwas mehr als 13 Millionen Euro.
Auf eine solch genaue Prognose will sich die Stadtverwaltung nicht einlassen. Sie bestätigt die Höhe von 428,40 Euro als monatliche Aufwandsentschädigung für ein Ratsmitglied. Sie verweist aber auch auf die Ungewissheit über die 2025 nötigen Ausgleichsmandate und die daraus resultierende Größe des Rates: „Weitere Kosten können nicht pauschal beziffert werden. Über die tatsächliche Zahl der Vertreterinnen und Vertreter ist das Wahlergebnis, welches nicht prognostizierbar ist, und der aufgrund dessen durchzuführende Verhältnisausgleich entscheidend, so dass eine tatsächliche Auswirkung auf den städtischen Haushalt nicht beziffert werden kann.“