Zukunft der Nettetaler Kirchen unklar
Das Bistum kann bald nicht mehr die Instandhaltung aller genutzten Gebäude bezuschussen.
Nettetal. „Aufgrund der zu erwartenden rückläufigen Kirchensteuereinnahmen kann das Bistum nicht mehr, wie bisher üblich, alle substanzerhaltenden Maßnahmen für die Kirchlichen Immobilien bezuschussen.“ Das sagten die Pfarrer am Wochenende am Ende der Gottesdienste in den Nettetaler Pfarrgemeinden. Für die Instandhaltung aller kirchlich genutzten Gebäude im Bistum Aachen ist derzeit von einem Finanzbedarf in Höhe von rund 18 Millionen Euro auszugehen, heißt es vom Bistum Aachen.
Aktuell stehen jedoch nur rund zwölf Millionen Euro zu Verfügung. Konsequenz daraus ist, dass das Bistum zukünftig nicht mehr die Instandhaltung aller in der Pfarrgemeinde genutzten Gebäude bezuschussen kann: Durch die neuen Strukturen im Bistum Aachen mit 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdG) kommen im Durchschnitt rund 45 Gebäude pro GdG, die verwaltet und instandgehalten werden müssen. Deshalb wurden alle Pfarrgemeinden im Bistum aufgefordert, innerhalb der GdG ein Drittel ihrer Gebäude im Immobilienbestand zu benennen, die diese Förderung künftig nicht mehr erhalten. „Dies bedeutet, dass die jeweilige Pfarre für diese Gebäude zu 100 Prozent aufkommen muss“, so Pastor Günter Puts, Leiter der GdG Nettetal. In deren Immobilienbestand befinden sich insgesamt 27 genutzte Gebäude, die jährlich 470 000 Euro als vom Bistum kalkulierte Instandhaltungsrücklagen verschlingen.
Pastor Günter Puts, Leiter der GdG Nettetal
Nach diversen Beratungsgesprächen ist der KIM-Prozess (Kirchliches Immobilienmanagement) in der GdG Nettetal nun abgeschlossen. Da jedoch innerhalb des Beratungsgremiums keine Einigung erzielt werden konnte, wurde das Bistum Aachen gebeten, eine Entscheidung für die GdG Nettetal zu treffen.
Pastor Puts benannte in den Gottesdiensten vor Ort aufgrund der Entscheidung des Bistums Aachen, die Gebäude, die künftig nicht mehr bezuschusst werden, um das vorgegebene Einsparungsziel des Bistums zu erreichen. Dies muss nicht notwendigerweise den Abbau von Gebäudebestand nach sich ziehen, so das Bistum. Auch Pastor Günter Puts macht deutlich: „Das heißt nicht, dass die Gebäude geschlossen werden.“ Möglicherweise bieten sich der Kirchengemeinde alternative Finanzierungsmodelle für die Instandhaltung dieser Gebäude über Fördervereine (wie schon bei der Alten Kirche in Lobberich geschehen) oder über eine Umnutzung oder Teilumnutzung. Aber auch Vermietung, Verpachtung oder Verkauf könnten eine Option sein, so das Bistum.
Von den Einsparungen sind auch die Pfarrkirche St. Anna Schaag, die Alte Kirche in Lobberich, die Pfarrkirche St. Lambertus in Leuth sowie die Pfarrkirche St. Peter Hinsbeck betroffen.
Die Ausführungen der Pfarrer in der GdG Nettetal am Ende der Gottesdienste löste zunächst einmal Stille und in St. Peter Hinsbeck gleichzeitig auch Entsetzen aus. Pastor Puts ergänzte hierzu, dass mit dem Bistum vereinbart sei, momentan nötige Sanierungsmaßnahmen in St. Peter Hinsbeck ein letztes Mal zu den vorher geltenden Bedingungen der Bezuschussung durchzuführen.
Das Befassen mit dieser Thematik sei allen am KIM-Prozess Beteiligten nicht leicht gefallen, so Pastor Puts am Ende seiner Ausführungen. Im Gespräch gab er zu bedenken, dass nun die Menschen in der GdG gefordert seien. „Sie müssen zeigen, dass unsere Gemeinden lebendig sind und bleiben. Die Gebäude später als Museen zu erhalten, kann nicht eine Aufgabe für die Zukunft sein“, sagte er. „Nur Gotteshäuser, in denen regelmäßig Gläubige zusammenkommen, können auf Dauer erhalten bleiben.“