Polizeieinsatz wegen Softairwaffen

Jugendliche spielten mit Pistolen und Gewehren am Viersener Rathaus.

Viersen. Passanten rund um das Viersener Rathaus wurden am Sonntagnachmittag aufgeschreckt: Um 15.45 Uhr sahen sie einen jungen Mann mit einer Waffe schießen. Sie alarmierten die Polizei.

Waffen wie ein Sturmgewehr und eine Pistole lagen in der Nähe von zwei Jugendlichen (16 und 17 Jahre) auf dem Boden, als die Polizisten am Rathaus eintrafen. „Für die Beamten ist das eine sehr schwierige Situation“, erläutert Harald Moyses, Sprecher der Kreispolizei in Viersen. „Sie müssen innerhalb kurzer Zeit die Gefahr einschätzen.“ Da die Jugendlichen die Waffen nicht in den Händen hielten, mussten die Einsatzkräfte auch die eigenen Schusswaffen nicht ziehen. Sie riefen lediglich „Hier ist die Polizei. Lassen Sie die Waffen liegen.“

Als die Polizisten die gefundenen Waffen näher untersuchten, stellten sie fest, dass es sich nicht um ein echtes Sturmgewehr und eine echte Pistole handelte, sondern um Softairwaffen. Der 17-jährige Viersener hatte sie als Spielzeug erworben und mit seinem Freund (16) aus Tönisvorst auf der Straße Schießübungen unternommen.

Fälle wie diese kommen laut Harald Moyses „in unregelmäßigen Abständen immer wieder“ vor. Meist seien es junge Männer, die sich mit Softairwaffen brüsten wollten. Im März 2016 hatte es in Kempen-St.Hubert einen Polizeieinsatz gegeben, weil Passanten Jugendliche beobachtet hatten, die Schießübungen in einem Park veranstalteten.

Was für die Träger solcher Waffen-Imitate gefährlich ist: Die „Bewaffneten“ können zum Ziel von Polizeieinsätzen werden, weil sie für eine reale Gefahr gehalten werden. Sogar Polizisten können Harald Moyses zufolge nicht auf den ersten Blick erkennen, ob es sich um eine falsche Waffe handelt. „Das kann man mit Sicherheit erst, wenn man die Waffe in der Hand hat. Das Gewicht ist entscheidend.“ „Das Mitführen von Anscheinwaffen in der Öffentlichkeit ist laut Waffengesetz verboten.“

Die beiden strafmündigen Jugendlichen müssen laut Harald Moyses nun mit Anzeigen rechnen, weil sie öffentlich Anscheinwaffen getragen haben. Ihnen droht nun eine Geldstrafe. Möglich sind dabei Strafen bis zu einer Höhe von 10 000 Euro.