Schwalmtal: Gebühren für Straßencafés steigen
Schwalmtal. Durch eine Änderung der Sondernutzungssatzung möchte die Gemeinde Schwalmtal mehr Geld einnehmen. Die alte Satzung stammt von 2011, die Gebührentarife waren seitdem nicht verändert worden.
Aus der Arbeitsgruppe Konsolidierung, kam der Vorschlag, die Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen zu prüfen und anzupassen.
Die Gebühren werden dann fällig, wenn man auf einer öffentlichen Verkehrsfläche Baugerüste oder Baucontainer aufstellen möchte, und dann, wenn für Restaurants oder Cafés Tische und Stühle auf öffentlichen Verkehrsflächen platziert werden. Die Gemeindeverwaltung hatte geprüft, was zum Stichtag 19. Mai 2015 in Brüggen, Viersen und Nettetal verlangt wird. Niederkrüchten erhebt keine Sondernutzungsgebühren. Die Verwaltung stellte fest, dass die Gebühren in Schwalmtal für die Aufstellung von Baustellen-Zubehör ähnlich sind wie in den Nachbarkommunen, es bei den Gebühren für die Außengastronomie aber große Unterschiede gibt.
In Brüggen kostet das Aufstellen von Tischen und Stühlen für Straßencafés einen Euro pro Quadratmeter Fläche pro Monat, bei einer Fläche von bis zu 30 Quadratmeter werden im Jahr also 360 Euro fällig. In Viersen rechnet man mit 1,10 Euro pro Quadratmeter, in Nettetal gar mit 2,80 Euro pro Quadratmeter. In Schwalmtal hatte man bislang dafür 25 Euro fürs ganze Jahr berechnet. Das soll sich nun ändern. Schwalmtal setzt ebenfalls einen Euro pro Quadratmeter fest, erhebt aber eine Jahresgebühr, um die Berechnung einfacher zu halten. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Außengastronomie nicht ganzjährig, sondern nur sechs Monate genutzt wird. Bei einer Fläche von bis zu 30 Quadratmetern zahlt der Gastronom also künftig für die sechsmonatige Nutzung 180 Euro. 2014 erhielt die Gemeinde für alle Sondernutzungen, also für Baustellen-Zubehör wie für Außengastronomie, 1005 Euro, 275 Euro davon entfielen auf die Außengastronomie.
Mit den neuen Tarifen rechnet die Gemeinde mit Einnahmen von 2620 Euro insgesamt, davon 1890 Euro aus der Außengastronomie. Viel mehr als zuvor nimmt die Gemeinde nun also nicht ein — was auch daran liegt, dass es in Schwalmtal nur wenige Betriebe mit Außengastronomie gibt. Für die Gastronomen ist der Sprung hingegen groß: Wer bislang 50 Euro im Jahr für eine bis zu 60 Quadratmeter große Fläche zahlte, muss nun 360 Euro zahlen, für eine Fläche von über 60 Quadratmetern sind es 450 statt zuvor 75 Euro. Für die Änderung der Sondernutzungssatzung gab der Gemeinderat einstimmig grünes Licht. biro