Räumungsklage Druckhaus: Entscheidung vertagt
Das Landgericht empfiehlt, weiter abzuwarten. Eine Zusammenfassung der momentanen Situation.
St. Tönis. Endlich eine Entscheidung. Oder zumindest mehr Klarheit im Fall der Druckerei Stammen: Gestern stand die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung für den Drucker Bextermöller an. Und das Gericht entschied — nichts.
Da der Mietvertrag von Stephan Bextermöller noch bis Ende September 2016 läuft, empfiehlt das Gericht, zunächst die Räumungsklage abzuwarten, die der Käufer der Immobilie, Klaus Jäger, gegen Bextermöller angestrengt hat. Darüber wird Anfang August verhandelt. Ob es entschieden wird, steht in den Sternen.
Gegenüber der WZ stellten die ehemaligen Partner gestern nochmal ihre Positionen dar. „Ich habe einen gültigen Mietvertrag“, betonte Stephan Bextermöller. Und von daher sei es für ihn auch klar, dass er gleich mehrere Optionen für eine Verlängerung ziehen werden. Sprich: Auch in zehn Jahren wolle er am Maysweg noch drucken.
Wem gehören denn die Maschinen? Nach Bextermöllers Lesart nach wie vor seinem Vorgänger Stammes. „Sollte er die verkauft haben, wäre das nicht rechtens. Ich habe ein Vorkaufsrecht, bin aber nie gefragt worden.“ Aber einen Kaufvertrag habe er auch nie gesehen.
Günter Stammes wiederum betont: „Der Betriebsübergang ist gründlich daneben gegangen. Weil es schon lange Schwierigkeiten gab, habe er Bextermöller schon im September vergangenen Jahres gekündigt. Dieser zahle bereits seit Monaten weder Miete noch Nebenkosten. „Das ist schon eine Katastrophe“, so Stammes. Zusätzlich hatte er gestern auf Erstattung von ausstehenden 7100 Euro geklagt. Auch hier traf das Gericht keine Entscheidung.
An den zivilen Auseinandersetzungen hängen auch strafrechtliche Vorgänge. Bextermöller wirft Klaus Jäger unter vor, Gegenstände „mitgenommen“ zu haben. Günter Stammes wiederum hat Anzeige wegen Bedrohung und Hausfriedensbruch erstattet.
Die Polizei als Ermittlungsbehörde wiederum wartet ab, wie die Zivilgerichte entscheiden. Erst danach könne man die strafrechtlich relevanten Punkte klären.