Fall Küppers: Anemüller verärgert CDU und Grüne
Nach dem Ältestenrat sei die Bürgermeisterin „vorgeprescht“.
Viersen. Streit nach der Ältestenratsitzung zur „Causa Küppers“: Martina Maaßen (Grüne) und Stephan Sillekens (CDU) greifen Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) scharf an, weil sie nach der Sitzung die Öffentlichkeit informiert hat. Sie kritisieren, dass sie falsch informiert habe. In einer Erklärung schreiben die Fraktionsvorsitzenden: „Mit Erstaunen haben wir der Presse entnehmen können, dass Frau Anemüller entgegen der Absprache aus einer nicht-öffentlichen Ältestenratsitzung berichtet und darüber hinaus erklärt, dass sich Politik und Verwaltung auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt haben sollen. Gemeinsam erklären wir: Das ist nicht der Fall! Damit führt sie die Öffentlichkeit hinters Licht.“
Anemüller hatte am Freitag nach dem Ältestenrat berichtet: Die Stadt plane, sich nach Ablauf eines Jahres einvernehmlich vom Geschäftsführer der Grundstücks-Marketing-Gesellschaft (GMG), Thomas Küppers, zu trennen. Zum weiteren Vorgehen in Sachen GMG sagte Anemüller: Die Stadt wolle sich von der Politik beauftragen lassen, einen Wirtschaftsprüfer für die GMG zu bestellen und als Interimsgeschäftsführer Kämmerer Norbert Dahmen einzusetzen.
Eine Vereinbarung habe es nicht gegeben, widersprechen Maaßen und Sillekens. „Wir sind über das alleinige Vorpreschen verärgert. Wir erwarten von der Bürgermeisterin, derartige Alleingänge zu unterlassen und das zu tun, was sie angekündigt hat, nämlich den Schulterschluss mit der Politik zu suchen.“
Anemüller weist die Kritik zurück: „Bei aller möglichen Uneinigkeit im Ziel bestand nach meiner Auffassung Konsens darüber, dass das weitere Verfahren zur Gestaltung der Rechtsverhältnisse der GMG und der Organisation von GMG und städtischer Wirtschaftsförderung mit größtmöglicher Transparenz geführt werden soll. Dazu gehörte, dass die berechtigterweise am Fortgang interessierte Öffentlichkeit über die weiteren Schritte informiert werden soll.“ Man habe sich im Ältestenrat darüber verständigt, in welchem Umfang dies geschehen soll.