Straßenbaubeiträge im Kreis Viersen Weniger Eigenanteil für Anlieger

Kreis Viersen. · Pläne der Landesregierung, mit einem neuen Programm in einigen Kommunen die Anliegerbeiträge zum Straßenbau zu senken, stoßen in Viersen auf geteilte Meinungen.

Die Tabelle zeigt: Die geringsten Anliegerbeiträge verlangt zurzeit die Stadt Viersen. Deren Bürger würden am wenigsten von der geplanten Neuregelung profitieren.

Foto: Martin Röse

In Niederkrüchten steht demnächst der Ausbau der Kirchstraße an. Ob dort die Grundstückseigentümer dann den bisher in der Satzung der Gemeinde veranschlagten Anteil an den Kosten mitragen, ist offen – schließlich plant die schwarz-gelbe Landesregierung, das Gebührenmodell für die Straßenbaubeiträge umzubauen. Grundstückseigentümer sollen deutlich entlastet werden, Kommunen stattdessen Geld aus einem Fördertopf des Landes bekommen. „Wenn die für die Bürger wegfallenden Kosten vom Land übernommen werden, ist das für die Kommune eine Nullnummer und vollkommen ok“, sagt Niederkrüchtens Bürgermeister Kalle Wassong (parteilos). Doch nicht nur er ist besorgt, ob das Geld vom Land auch tatsächlich ankommt, wo es gebraucht wird.

CDU und FDP in NRW wollen
die Höchstsätze nur halbieren

Anfang Juli hatten die Regierungsfraktionen von CDU und FDP ihre angedachte Neuregelung vorgestellt. Die Straßenbaubeiträge komplett abzuschaffen, wie es etwa die SPD fordert, lehnen sie ab. Stattdessen sollen die bisher in der Mustersatzung geltenden Höchstsätze etwa für den Ausbau von Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen halbiert werden. Darüber hinaus soll bei Anlieger- und Haupterschließungsstraßen durchgängig ein Höchstsatz gelten. Ein Beispiel: Statt bis zu 80 Prozent, dürfte eine Kommune dann nur noch höchstens 40 Prozent der Kosten für die Erneuerung einer Anliegerstraße von Grundstückseigentümern fordern. Um den Rest zu begleichen, soll sich die Kommune um Fördermittel bewerben – 65 Millionen Euro sollen jährlich zur Verfügung stehen.

Die Technische Beigeordnete der Stadt Viersen, Susanne Fritzsche, hat das Eckpunkte-Papier der Landesregierung kürzlich in einer Sitzung des Stadtrates vorgestellt. Ob eine Kommune von der Neuregelung Gebrauch mache oder die alte Satzung beibehalte, bleibe ihr selbst überlassen, erläuterte sie – letztendlich sollen also Stadt- und Gemeinderäte entscheiden. Viersen habe derzeit gemeinsam mit einigen wenigen Kommunen die niedrigsten Straßenanliegerbeitragsprozentsätze in NRW, die Entlastung durch die Neuregelung sei also nicht so hoch wie in anderen Kommunen.

In Viersen werden die Eigentümer etwa derzeit bei der Erneuerung von Anliegerstraßen mit 50 Prozent der Kosten belastet, in Brüggen und Nettetal sind es 60, in Niederkrüchten 70 und in Schwalmtal 80 Prozent. „Der Umgang mit Ausbaubeiträgen war in der Vergangenheit immer schwierig“, sagt Bernd Gather, allgemeiner Vertreter des Schwalmtaler Bürgermeisters Michael Pesch (CDU). „Die Anlieger mussten relativ hohe Beiträge zahlen. Dies hat am Ende des Tages dazu geführt, dass zur Vermeidung von hohen Gebührenforderungen häufig ein Investitionsstau entstanden ist.“  Gather begrüßt die Regierungspläne, „die Reduzierung der Beiträge scheint deutlich gerechter zu sein.“ Es müsse aber sichergestellt werden, dass die daraus resultierenden Einnahmeausfälle der Kommunen auch kompensiert werden. So sieht es auch Brüggens Bürgermeister Frank Gellen (CDU). Man müsse jetzt abwarten, wie die Pläne konkret aussehen, sagt er. Dann lasse sich prüfen, „was das im politischen Rahmen für uns bedeutet“.

Nettetals Bürgermeister Christian Wagner sagt: „Grundsätzlich handelt es sich um eine Entlastung der Anlieger, die durch die Erstattung des Landes nicht zu Lasten Nettetaler Steuerzahler geht.“ Insofern sei es eine sinnvolle Regelung.  „Zunächst muss der NRW-Landtag diesen Vorschlag jedoch erst umsetzen.“