Artenschutz im Kreis Viersen Drei neue Naturschutzgebiete

Kreis Viersen · Nach jahrelanger Vorarbeit bekommt der Kreis Viersen jetzt drei neue Naturschutzgebiete. Erstmals wird auch der frühere RAF-Flughafen in die Landschaftsplanung einbezogen.

 06.04.2018  Kranenbach, Renaturierung  Foto: Jana Bauch (jaba)

06.04.2018 Kranenbach, Renaturierung Foto: Jana Bauch (jaba)

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Wo während des Kalten Krieges in Niederkrüchten-Elmpt die Überschalljets Sepecet Jaguar und F4 Phantom II im Auftrag Ihrer Majestät über die Bäume donnerten und auch noch weit nach dem Fall der Mauer die Motoren der zweistrahligen Tornados der Royal Air Force röhrten, wird von diesem Donnerstag an ein leiserer Herr der Lüfte das Sagen haben: der Seeadler. Auf einem dreieckigen Schild, mit grünem Rand, dem Zeichen für Naturschutzgebiete.

Der Kreis Viersen bekommt drei neue; eines davon heißt „Alter Flughafen Elmpt“. Es umfasst die Waldflächen des ehemaligen Militärflughafens. Und gleich daneben wird das vorhandene Landschaftsschutzgebiet vergrößert: „Das Landschaftsschutzgebiet ,Grenzwald Elmpt‘ wird auf das Rollfeld des ehemaligen Flughafens ausgeweitet“, teilte die Kreisverwaltung am Mittwochnachmittag mit.

Es ist nur mehr ein Verwaltungsakt: Mit der Veröffentlichung des Landschaftsplans „Grenzwald/Schwalm“ im Amtsblatt des Kreises Viersen an diesem Donnerstag tritt dieser Plan in Kraft, ist der Kreis Viersen um drei neue Naturschutzgebiete reicher.

Neben dem neuen Naturschutzgebiet „Alter Flughafen“ kommt entlang der deutsch-niederländischen Grenze das Naturschutzgebiet „Elmpter Wald“ hinzu, das nun die bereits bestehenden Naturschutzgebiete „Elmpter Schwalmbruch“ und „Lüsekamp und Boschbeektal“ verbindet. Das dritte neue Naturschutzgebiet heißt „Ungerather Wäldchen“. Es umschließt den Quellbereich des Kranenbachs sowie einen Bruchwaldkomplex südlich der Autobahn 52 bei Ungerath.

Der Beschluss des Kreistags, diese Naturschutzgebiete einzurichten, liegt schon rund neun Monate zurück. Jetzt ist das Baby da: „Nach dem Satzungsbeschluss wurde der Landschaftsplan der Bezirksregierung Düsseldorf als höhere Naturschutzbehörde angezeigt“, erklärte ein Sprecher der Kreisverwaltung. Von dort gab’s keine Einwände. Jetzt ist es fix.

Unumstritten war der Plan nicht. Gerade bei der Gemeinde Niederkrüchten gab es, vorsichtig ausgedrückt, Gesprächsbedarf: 600 Hektar kommunaler Waldflächen sollten in Naturschutzgebiet umgewandelt werden. Die Gemeinde fürchtete Konsequenzen für die Forstwirtschaft und für die Jäger, aber auch für Spaziergänger. „Uns ging es nicht darum, den Wald nur als Einnahmequelle zu sehen“, betont Bürgermeister Kalle Wassong (parteilos). „Wir waren aber in Sorge, dass die geplante Offenlandfläche zu einer Offenlandsteppe werden könnte.“ Ziel der Gemeinde sei es gewesen, dass der Wald auch in 50 oder 100 Jahren noch steht. Das könne er aber nur, wenn Baumarten angepflanzt werden, die ans wärmere Klima angepasst sind. „Das geht mit den Kiefern nicht“, so Wassong. Ein weiteres Ziel der Niederkrüchtener: dass der Friedwald ausgenommen bleibt vom Naturschutzgebiet, damit die Begräbniseinrichtung weiter betrieben werden kann. Die Gespräche mit dem Kreis seien sehr konstruktiv verlaufen; mit dem Ergebnis könne die Gemeinde gut leben, sagt der Niederkrüchtener Bürgermeister. Der Friedwald wurde herausgenommen; für die Waldfläche sind nun „Trittsteine“ geplant, an denen aufgeforstet werden darf.

Ziel der Naturschutzgebiete, deren Zahl sich in Deutschland seit Anfang der 1970er-Jahre knapp verachtfacht hat: die darin wild lebenden Pflanzen- und Tierarten bestmöglich zu schützen. Ihre Zerstörung oder Veränderung ist untersagt. Das Naturschutzgebiet zielt auf den Schutz einer wenig vom Menschen überprägten Landschaft ab, das Landschaftsschutzgebiet hingegen soll kultivierte, vom Menschen genutzte Natur schützen.

Neu eingeführt wird mit dem Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ ein typisierter Schutzansatz für geschützte Landschaftsbestandteile. So werden innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans „Grenzwald/Schwalm“ beispielsweise alle Einzelbäume mit einem Stammumfang von einem Meter als geschützter Landschaftsbestandteil geschützt. Ein „Hineinwachsen“ der das Landschaftsbild prägenden, als Lebensstätten bedeutsamen Strukturen in den Schutzstatus eines geschützten Landschaftsbestandteils ist möglich.