Nach Oktoberfest-Watsch’n Verfahren gegen Brockes eingestellt

München/Brüggen · (mrö) Die Staatsanwaltschaft München I hat ihr Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen den Brüggener FDP-Landtagsabgeordneten Dietmar Brockes gegen eine Geldzahlung eingestellt. „Herr Brockes gilt damit nicht als vorbestraft“, erklärte Oberstaatsanwältin Anne Leiding.

Landtagsabgeordneter aus Brüggen: Dietmar Brockes (FDP).

Foto: Martin Röse

Anlass für die Ermittlungen war ein Vorfall während des Münchener Oktoberfestes am 2. Oktober 2022, das Brockes besucht hatte. Dort soll der Politiker eine Frau geohrfeigt haben. Brockes selbst ließ nach dem Vorfall Anfang Oktober einen Anwalt eine Stellungnahme abgeben. Darin ist von einer angeblichen „Berührung mit der flachen Hand im Gesicht“ die Rede. Brockes hatte angegeben, dass die Frau versucht haben soll, sein Telefon zu stehlen und es so zu einem Handgemenge gekommen sei.

„Nach einer Auseinandersetzung um das Handy des Beschuldigten hatte dieser einer Geschädigten in das Gesicht geschlagen“, hieß es vonseiten der Münchner Staatsanwaltschaft. „Er hat den Schlag eingeräumt, war aber der Auffassung, dass dieser durch Notwehr gerechtfertigt war“, erklärte die Oberstaatsanwältin am Montag. „Das Verfahren wegen des Verdachtes der Körperverletzung wurde heute endgültig eingestellt, nachdem der Beschuldigte die Zahlung einer niedrigen vierstelligen Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation nachgewiesen hat.“ Brockes stimmte der Einstellung des Verfahrens zu, muss aber die Kosten tragen.

Die Einstellung eines Verfahrens gegen Auflage ist in Paragraf 153a der Strafprozessordnung geregelt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich lediglich um ein „Vergehen“ handelt, das dem Angeklagten zur Last gelegt wird – und dass die Auflage die Eignung haben muss, dass ein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Straftat durch die Auflage beseitigt wird. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft München wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen Brockes ermittelt; dies im Laufe der Ermittlungen auf Körperverletzung reduziert.

(mrö)