Anrath: Schlichten und richten

Bei Rechtsanwältin Möller arbeitet ab sofort ihr Ehemann als Mediator. So lassen sich Kosten senken oder ganz verhindern.

Anrath. Schlichten ist nicht ihr Ding. "Ich bin Anwältin geworden, weil ich streiten wollte", sagt Miriam Möller und setzte die Fäuste mit Nachdruck auf die Tischplatte. Die 37-jährige Willicherin, die ihr Büro am Anrather Kirchplatz hat, ist seit 2003 spezialisiert auf Familienrecht.

"Ich werde mit Emotionen konfrontiert, die sich juristisch nicht regeln lassen", berichtet sie. "Da wird dann beispielsweise versucht, Verletzungen der eigenen Gefühle bewusst oder unbewusst über das Umgangsrecht an den Kindern abzuarbeiten. Das bringt eigentlich nichts."

Insofern findet auch sie den Ansatz richtig, zwischen den Parteien zunächst zu schlichten, die Interessen mit Hilfe eines Mediators (Vermittlers) abzuwägen und auszugleichen. Nur eben selbst wollte sie das nicht. Diese Rolle übernimmt in ihrer Praxis ab sofort ihr Mann, Frank Möller.

Der 42-jährige Oldenburger war zunächst als Rollladen- und Jalousiebau-Meister selbstständig, bevor ihn 2004 eine Krankheit zur Aufgabe des Berufs zwang. "Dann habe ich Sozialarbeit studiert", erzählt er. "Mediation ist ein Teil des Studiums." Er erlernte Kommunikationstechniken, mit deren Hilfe die Menschen in Problemsituationen selbst Lösungen finden können. Gefühle bräuchten nicht ausgeklammert zu werden, sondern bekämen ihren Platz. "Man muss lernen, mit ihnen zu leben, zu arbeiten und umzugehen", sagt er.

"Als Sozialpädagoge habe ich Empathie-Fähigkeit geübt", sagt er. Seiner Frau fallen andere Aufgaben zu: "Ich kümmere mich lieber um formal-juristisches: Welchen Antrag, welche Forderung lässt sich aus welchem Sachbestand herleiten, formulieren und durchsetzen?"

Ein Richter habe heute die Möglichkeit, ein kostenloses Informationsgespräch über die Möglichkeiten der Mediation anzuordnen. "Allerdings ist nicht klar, wer diese Kosten dann übernimmt", sagt sie. Doch im Endeffekt könne der Mediator die Kosten eines Rechtsstreits erheblich eindämmen. "Wenn man einen gemeinsamen Mediator nutzt, anstatt zwei Anwälte zu beauftragen", sagt sie.

Das wirke sich auch auf die Kosten des Scheidungsverfahrens aus. Alles, was einvernehmlich und außergerichtlich vereinbart werde, kann vertraglich vor einem Notar festgelegt werden "und wird nicht mehr auf den Streitwert angerechnet", wonach sich die Höhe der Gerichtskosten berechnet.