Ausschuss: 21 neue Wohnungen für Senioren in Vorst

Am Eduard-Heinkes-Platzsoll ein Wohnhaus entstehen. Nächsten Mittwoch entscheidet der Rat.

Vorst. Derzeitig ist an der Hauptstraße ein schwarzes Loch, nachdem das frühere Vorster Jugendheim abgerissen worden ist. Am direkt angrenzenden Eduard-Heinkes-Platz soll bald auf zwei Geschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss ein Seniorenwohnhaus mit 21 Wohnungen entstehen.

Der Planungsausschuss gab den sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan jetzt zustimmend an den Rat weiter, der darüber abschließend am 14. Dezember entscheiden wird. Stadtplaner Reiner Linden: „Wenn der Rat zustimmt, müssen wir anschließend nur noch die genehmigte Satzung im Amtsblatt veröffentlichen und dann kann es losgehen.“

Die Pläne waren im Oktober und November öffentlich ausgelegt worden. Neben Fürsprechern hatte es auch einige Kritiker gegeben. So lag dem Planungsausschuss eine Auflistung, adressiert von „namhaften und verdienten Vorster Bürgern“ vor, für die dieses Vorhaben keine ausreichende Attraktivitätssteigerung des Vorster Innenbereiches darstellt.

Die Gegner sprachen sogar konkret von einer Fehlplanung, nannten unter anderem „unzumutbare Wohnungsgrundrisse“. Dazu zählten: eine schlechte Lagen der Balkone und Schlafräume, einige vermissten auch Garderobenecken. Johannes Funck (SPD) erinnerte an die vielen Abstimmungen und Gespräche in dieser Angelegenheit. Das Bauvorhaben sei eine städtebaulich gute Lösung. „Jedem bleibt es unbenommen, seine Gedanken mit einzubringen, aber wir können uns doch nicht auch noch um jede einzelne Garderobe kümmern“, sagte Funck.

Eines musste der Ausschuss aber doch eingestehen: die fehlende Information an Ort und Stelle. Vor Wochen begannen bereits die Abräumbagger mit ihrer Arbeit. Wodurch zahlreiche Gerüchte entstanden, was dort jetzt wohl passiere. Reiner Linden: „Wir hätten dort direkt ein Bauschild aufstellen sollen, mit dem Hinweis auf das spätere Planvorhaben.“ Und das Gremium war mit dem Vorschlag des Stadtplaners einverstanden, dass zukünftig bei ähnlichen Objekten in den Kernbereichen von Vorst oder St. Tönis neben der öffentlichen Auslegung auch eine Bürgerinformation erfolgen solle.