Bäume gefällt trotz brütender Vögel - wer trägt Schuld?

Nach Abholzung in Anrath noch viele Fragen offen.

Anrath. „Im Herbst und Winter dürfen Hecken, Gebüsche, Bäume stark zurückgeschnitten oder, soweit nötig, beseitigt werden. Solche Arbeiten sind im Frühjahr und Sommer verboten.“ So steht es in einer Pressemitteilung des Kreises Viersen von 2011. Und doch fielen an der Doomer Straße in Anrath kurz vor dem Wochenende mehrere große Bäume, in denen nach Aussage der Anwohner sogar Vögel brüteten. Doch der Kreis Viersen sieht sich nicht veranlasst, dem nachzugehen.

„Bäume dürfen ganzjährig in Privatgärten gefällt werden, wie es im Bundesnaturschutzgesetz nachzulesen ist. Es ist lediglich Aufgabe des Auftragsgebers einer solchen Fällung bzw. des aufführenden Unternehmens, sich zu überzeugen, dass dort keine Vögel brüten, denn der Artenschutz gilt generell“, sagt Andreas Budde, Dezernent für Bauen, Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz. Auf die Diskrepanz zur Pressemitteilung geht er nicht weiter ein.

Doch warum konnte überhaupt gefällt werden, obwohl bebrütete Nester vorhanden waren? Konnte oder wollte die Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft (GWG) für den Kreis Viersen, die als Besitzer der Anlage auftritt, dies nicht sehen? Dazu war von ihr bislang kein Statement zu erhalten. Wird der Schwarze Peter jetzt an das Fällunternehmen weitergegeben? Fragen, auf die die Verantwortlichen bislang die Antworten schuldig bleiben.

„Es war am Freitagabend, nachdem die Fällarbeiten abgeschlossen waren, ein Trauerspiel. Die Vögel kamen und suchten ihre Nester. Uns standen die Tränen in den Augen“, klagt Hausbewohner Fritz Kreuzwald. Allen Anwohnern sei die Vorgehensweise unerklärlich. Gefällt worden waren die Tannen und Birken, weil Nadeln und Laub angeblich die Dachrinne einer Garage verstopften.