Bewährung statt Haft Brutaler Räuber (25) wieder frei
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen den Tönisvorster abgeschwächt — aus fast vier Jahren Haft wurde dadurch eine Bewährungsstrafe.
Tönisvorst. Zwei Jahre auf Bewährung statt drei Jahren und neun Monaten Haft — das ist das Ergebnis eines Revisionsverfahrens gegen einen Mann aus Tönisvorst. Die Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und weiterer Taten sei rechtens, nicht aber die tateinheitliche Verurteilung wegen schwerer räuberischen Erpressung, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bemängelt. Daraufhin sollte die Strafe neu bemessen werden.
Fest stand, dass der heute 25-Jährige vor knapp vier Jahren an einem brutalen Überfall in Tönisvorst beteiligt war, bei dem viel Blut floss: Es ging um den Diebstahl von Marihuana, den der Angeklagte mit mehreren Beteiligten rächen wollte. Dafür waren sie in die Wohnung eines Tönisvorsters eingedrungen und hatten den mutmaßlichen Dieb und seinen Bekannten schwer misshandelt.
Sie wollten wissen, wo die zuvor gestohlenen 1,6 Kilogramm Marihuana geblieben waren. Um die Wahrheit zu erfahren schreckten sie auch nicht davor zurück, eine Scheinhinrichtung zu inszenieren. Die Opfer trugen zum Teil schwere Verletzungen davon.
Im Juli 2013 waren sowohl der Angeklagte als auch der Mittäter nach mehreren Verhandlungstagen unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs
in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung sowie Drogenbesitzes verurteilt worden. Die schwere räuberische Erpressung könne laut BGH bei dem 25-Jährigen nicht in die Strafe einbezogen werden. Daran musste das Gericht sich halten: Der Mann ist nun frei.
Im Revisionsverfahren bewerteten die Richter außerdem stärker, dass der 25-Jährige nicht die treibende Kraft war. Inzwischen könne man ihm eine gute Sozialprognose stellen, die eine Bewährung noch zulasse. Außerdem wurde berücksichtigt, dass die Tat schon lange zurückliegt. Die Staatsanwaltschaft hatte auch im Revisionsverfahren eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragt und hielt dreieinhalb Jahre für erforderlich, um die Tat zu ahnden.