Kreis Viersen Der freundliche Islamist wohnt gleich nebenan

Der mutmaßliche „Maulwurf“ beim Verfassungsschutz galt als netter Ansprechpartner.

Foto: Archivbild: Croonenbroek

Kreis Viersen/Krefeld. Ein bisschen aberwitzig klingt das schon: Wo würde man Spitzenkräfte des sogenannten Islamischen Staates in Deutschland vermuten? Berlin? Bestimmt. Köln? Gut möglich. Kreis Viersen? Ganz bestimmt nicht. Aber genau dort wurden Ermittler fündig. Vor zwei Wochen hat die Polizei den Mann verhaftet, der beim Verfassungsschutz als „Maulwurf“ beschäftigt war.

Der 51-jährige Mann war auch in Krefeld bekannt, arbeitete dort in der Marketingabteilung eines Kreditinstitutes, das er nach WZ-Informationen Anfang des Jahres verlassen hat. Bereits in den 90er Jahren war er in der Presseabteilung der Vorgänger-Bank tätig.

Außerdem war er vielen Leuten dadurch bekannt, dass er eine Stiftung gründete, die sich um Tier-Therapien für behinderte Kinder kümmert. Dies wohl auch, weil eines seiner vier Kinder behindert ist.

Die Sache macht fassungslos: Viele Journalisten, die den Mann seit vielen Jahren zu kennen glaubten, schütteln den Kopf. „Das hätte ich mir beim besten Willen nicht vorstellen können“, erklärte ein Kollege aus der WZ-Redaktion.

Das Doppelleben, das der Mann geführt haben muss, muss fast perfekt getarnt gewesen sein. Nicht mal seine Familie soll von dem „Sinneswandel“ etwas mitbekommen haben.

Der Mann, der erst seit April beim Verfassungsschutz war, war damit beauftragt worden, die salafistische Szene zu beobachten. Bei seiner Radikalisierung könnte der Salafist Abu Walaa (32) eine Rolle gespielt haben, der einen Wohnsitz in St. Tönis hat. Bei Abu Walaa hatte die Polizei am 8. November eine Razzia durchgeführt. Ab diesem Zeitpunkt soll der Maulwurf mit seinen wirren Postings begonnen haben, die letztendlich zu seiner Enttarnung beitrugen.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen den 51-Jährigen wegen Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, versuchte Verletzung von Dienstgeheimnissen und des Bereitserklärens zur Begehung eines Verbrechens. Gegen den Mann wurde Haftbefehl erlassen.