NRW Vorteilsnahme: Verfahren gegen Zahlung eingestellt

Willich · (sts) Vor dem Krefelder Amtsgericht ist der Prozess gegen einen 68-jährigen Mönchengladbacher zu Ende gegangen, der bis Ende August 2016 bei der Stadt Willich angestellt war. Das Verfahren wurde – nach einem zuvor erfolgten Rechtsgespräch – eingestellt.

Das Verfahren wurde in Krefeld verhandelt.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Der ehemalige städtische Mitarbeiter, der wegen Vorteilsnahme angeklagt war, muss allerdings innerhalb von sechs Monaten insgesamt 10 000 Euro an zwei soziale Einrichtungen zahlen, jeweils 5000 Euro an Ärzte ohne Grenzen sowie an ein SOS-Kinderdorf. Der 68-Jährige ließ durch einen seiner beiden Anwälte erklären, dass sein Einverständnis mit der Zahlung der Geldauflage jedoch „kein Geständnis der ihm angelasteten Strafvorwürfe“ beinhalte. Er habe dem Ganzen vor allem aus „prozessökonomischen Gründen“ zugestimmt.

Handwerker sollten angeblich günstigere Preise nehmen

Zum Hintergrund: Dem Mönchengladbacher war von der Staatsanwaltschaft Vorteilsnahme in fünf Fällen vorgeworfen worden. Er hatte bei der Stadt Willich die Funktion als Bauleiter für verschiedene Projekte inne. Außerdem vergab er Handwerksleistungen für die von ihm betreuten Projekte. Schließlich soll er sich laut Anklageschrift ab 2011 entschlossen haben, seine in seiner Funktion geknüpften Kontakte zu Handwerksbetrieben zu nutzen und die Firmen auch mit der Durchführung privater Arbeiten an seinen Privatimmobilien in Mönchengladbach zu beauftragen. In diesen Fällen habe der Angeklagte regelmäßig verlangt, dass ihm die verbauten Materialien zum Einkaufspreis überlassen oder die Kosten für geleistete Arbeitsstunden nicht berechnet wurden. In einigen Fällen seien von Seiten des Beschuldigten zudem nur Teile des Rechnungsbetrags beglichen worden, wobei er den Erlass des übrigen Lohns „stillschweigend erwartet“ habe.

In diesem Zusammenhang gab es im Frühjahr bereits ein Verfahren gegen einen Firmeninhaber, der dem ehemaligen städtischen Mitarbeiter Dämm-Materialien für dessen Privatimmobilie zum Einkaufspreis überlassen hatte. Der Unternehmer wurde wegen Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt.

(sts)