Tönisvorst Fall Vauth: Prozessauftakt am 17. März
Der frühere Landratskandidat der SPD aus St. Tönis muss sich wegen Untreue verantworten. Er soll Kollegen und Mandanten seiner früheren Krefelder Anwaltskanzlei um 1,9 Millionen Euro betrogen haben.
Tönisvorst/Krefeld. Am Aschermittwoch bekam die Öffentlichkeit Gewissheit: Der frühere St. Töniser Karnevalsprinz Lothar Vauth muss sich vor Gericht verantworten. Das Krefelder Landgericht teilte mit, dass Vauth sich ab 17. März wegen Untreue verantworten muss. Die Frau des Ex-Anwalts, Jessica Vauth, wird dann ebenfalls auf der Anklagebank Platz nehmen müssen. Ihr wird Beihilfe zur Untreue vorgeworfen.
Laut Anklage hat der frühere Landratskandidat der SPD die Taten in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt in einer Krefelder Kanzlei begangen. Nach Informationen der WZ war er in der Kanzlei für das Finanzmanagement zuständig. Seine Ehefrau Jessica war zum Zeitpunkt der Taten Bürovorsteherin in dem Unternehmen. Sie war für die Buchhaltung zuständig.
Der Vorwurf der Anklage lautet, dass sich die Vauths auf Kosten der Kanzlei bereichert haben. Demnach habe es mehr als 900 Transaktionen vom Kanzleikonto auf ein eigens durch Lothar Vauth eingerichtetes Konto gegeben. Es soll sich um einen Gesamtschaden von 1,9 Millionen Euro handeln.
Das Verfahren gegen den inzwischen 50-Jährigen schleppt sich bereits seit 2009. Damals wurde Anzeige erstattet. Über Jahre war unklar, wo sich der frühere Vorsitzender der Tönisvorster SPD aufhielt. Später dann verhinderte eine „schwerwiegende Erkrankung“ des früheren Anwalts weitere Fortschritte im Verfahren.
Im November 2016 war gegen den ehemaligen Rechtsanwalt und Politiker ein Haftbefehl erlassen und vollstreckt worden: Vier Polizisten nahmen ihn nach Informationen der WZ in St. Tönis fest und brachten ihn nach Krefeld auf die Wache. In der Zelle soll der 50-Jährige dann eine „klaustrophobische Attacke“ (auch als Platzangst bekannt) bekommen haben.
Der Haftbefehl gegen den Ex-Anwalt wurde mit Blick auf den gesundheitlichen Zustand außer Vollzug gesetzt. Wegen einer nach Angaben eines Landgerichts-Sprechers „schwerwiegenden Erkrankung organischer Art“ lag der Tönisvorster seit Anfang November im Krefelder Helios-Klinikum. Dazu hatte es einen sogenannten „Verschonungsbeschluss“ gegeben. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ musste sich Vauth einer Herzoperation unterziehen.
Mitte Januar ließ der Gesundheitszustand dann zu, dass Vauth in ein Justizvollzugskrankenhaus (JVK) des Landes NRW verlegt wurde. Dieses befindet sich in Fröndeberg im Kreis Unna. Dort befindet sich Vauth weiterhin, wie in Gerichtssprecher am Mittwoch der WZ bestätigte.
Der Prozess beginnt am 17. März. Weitere Termine sind bereits festgesetzt: 29. März sowie 5., 20. und 25. April. Das Landgericht geht allerdings von einem langen Prozess aus. „Zahlreiche zusätzliche Fortsetzungstermine sind derzeit vorgesehen“, heißt es in der Pressevorschau des Landgerichts.