Tönisvorst Firma Moerschen möchte ins Wäldchen wachsen
Das Betriebsgelände des Landmaschinen-Spezialisten am Tempelsweg ist zu klein geworden.
Tönisvorst. Noch ist das rund ein Hektar große Areal als Wald im Flächennutzungsplan dargestellt. Genauer ist es ein kleines Wäldchen, das neben den Höhenhöfen an der Einmündung der Vorster Straße in den Südring liegt. Und dort möchte das Unternehmen Heinrich Moerschen GmbH & Co KG, das bereits ein Betriebsgelände im Gewerbegebiet Tempelshof hat, expandieren.
Ginge es nach dem Unternehmen, sollen dann an diesem neuen Standort die Einrichtungen für die Reparatur, Instandsetzung sowie für die Wartung der Landmaschinen konzentriert werden. Investor, Stadt und Politik sind nicht abgeneigt. Jetzt werden erst einmal die öffentlichen Träger, darunter auch die Bezirksregierung, gefragt.
Im Planungsausschuss gab es eine 92-seitige Vorlage. Mit einem Umweltbericht und vielen Erläuterungen. Schon mehrfach wurde die Erweiterung des Gewerbegebietes in Angriff genommen, scheiterte aber, wie zuletzt bei einem Baumarkt, an der restriktiven Wasserschutzzone IIIa.
Spannend wird es auch diesmal sein. Denn die Erweiterungsfläche liegt genau über den Grenzen der Wasserschutzzonen IIIa und IIIb. Bei IIIa ginge nach der strengen Gesetzesauslegung eine Reparatur von Landmaschinen nicht, bei IIIb aber sehr wohl.
In seinem Antrag hatte das Unternehmen aufgeführt, dass das vorhandene Gelände nicht mehr reiche. Daher beabsichtige man in vier Bauabschnitten auf der Erweiterungsfläche eine Werkstatt für die neuen sowie die Wartung von gebrauchten Landmaschinen zu errichten. Zudem sei ein Waschplatz für Landmaschinen und Landmaschinenteile, eine Lagerhalle für gebrauchte und neue Landmaschinen sowie ein Büro für Verkauf und die Serviceannahme geplant.
Um dieses Baurecht zu schaffen, müssen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan geändert werden. Ein südlicher und östlicher Streifen dieser Erweiterung soll als Grün- und Ausgleichsfläche erhalten bleiben. Die Verwaltung hatte ferner in den Begründungen ausgeführt, dass die bisher dort als eine Straßenbahnwendeschleife vorgehaltene Verkehrsfläche in dieser Form nicht mehr benötigt werde, zumal die Bahnen mit den neuen Antriebstechniken in beide Richtungen fahren könnten.
Es soll zum späteren Zeitpunkt ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, wonach in enger Abstimmung mit Verwaltung und Kommunalpolitik der Investor die Vorarbeiten leistet.
Der Planungsausschuss war grundsätzlich mit der Erweiterungsabsicht einverstanden. Jetzt werden die „Träger der öffentlichen Belange“ gefragt. Über die dann eingehenden Bedenken und Anregungen will der Ausschuss in seiner März-Sitzung entscheiden und gleichzeitig die Offenlage dieser Flächennutzungsplanänderung beschließen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf den Weg geben. Eine Rechtskraft sei im nächsten Jahr möglich. Dazu Planungsingenieur Reiner Linden: „Hoffentlich haben wir Glück und kommen keine negativen Stellungnahmen.“