Asyl Flüchtlinge: Probleme mit Konto

Der Arbeitskreis Fremde schlägt Alarm: Seine Schützlinge kommen nicht an ihr Geld für den Lebensunterhalt.

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Willich. Jutta von Amern vom Arbeitskreis Fremde (AKF) in der Stadt Willich spricht von einem „Fehler im System“. Sie meint damit die Schwierigkeiten, die frisch anerkannten Flüchtlingen dabei entstünden, an ihr Geld für den Lebensunterhalt zu kommen.

„Oft können sich diese Menschen — darunter Familien mit kleinen Kindern — monatelang nichts zu essen kaufen“, berichtet die Vorsitzende. Der Arbeitskreis springe dann mit einem Kleindarlehen ein. Er fühlt sich aber bei der zunehmenden Zahl der anerkannten Flüchtlinge mit dieser Situation überfordert.

Wo ist das Problem? Flüchtlinge, die anerkannt sind, fallen aus dem Bezug der Sozialhilfe heraus. Sie bekommen vom Jobcenter Leistungen für ihren Unterhalt. Allerdings nicht in bar, sondern per Verrechnungsscheck oder als Überweisung aufs Konto.

Bis zum Vorjahr konnte ohne amtlichen Ausweis (Pass, Personalausweis) ein solches Girokonto gar nicht eröffnet werden. Daran gab es heftige Kritik, unter anderem schaltete sich der Krefelder Flüchtlingsrat ein. Mittlerweile reicht bei der Sparkasse Krefeld für die Kontoeröffnung eine Meldebescheinigung (sei Kurzem mit Foto), Aufenthaltserlaubnis oder „Gestattung“ aus, wie Pressesprecher Peter Bauland auf WZ-Nachfrage berichtet: „Das ist mit den Melde-Behörden so abgesprochen worden, um das Verfahren zu erleichtern.“ Lediglich mit einer „Duldung“ könne kein Konto eröffnet werden. Das Bundesgesetz gegen Geldwäsche ziehe hier enge Grenzen.

„Für alle folgenden Geldgeschäfte ist aber der Lichtbild-Ausweis weiter erforderlich“, sagt AKF-Mitglied Britta Frie. Dafür verantwortlich sei das genannte Bundesgesetz. Und das verursache die Probleme, so Jutta van Amern. Denn auf den amtlichen Ausweis aus Berlin müsse man oft Monate warten. Das Jobcenter überweise dann Geld an die Flüchtlinge — diese könnten es aber nicht abheben. „Eine Köpenickade“, urteilt Jutta van Amern.

Peter Bauland widerspricht: Wer bei der Sparkasse ein Konto eröffnen könne, der könne davon auch jederzeit Geld abheben. Dem Filialleiter aus Willich seien keine Probleme der geschilderten Art bekannt. Um die Sache zu klären, benötige er die Kontonummer eines Flüchtlings. Er biete persönlich seine Hilfe bei der Klärung der Sache an, so Bauland.

Gerda Haimüller, Leiterin der Abteilung Ausländerangelegenheiten beim Kreis Viersen, wundert sich über die Diskussion. Aus ihrer Sicht müsse bereits die mit Lichtbild versehene „Gestattung“ als Legitimation ausreichen. „Wenn nicht, sollen uns die Banken sagen, was die Leute vorlegen müssen.“