GGS Corneliusstraße in St. Tönis Politiker geben grünes Licht für neun Häuser auf Teil eines Schulhofs

St. Tönis · Neun Häuser möchte ein Investor auf einem Teil des Schulhofs der GGS Corneliusstraße bauen. Anwohner wehren sich dagegen. Der Planungsausschuss gab dem Stadtrat nun eine Empfehlung.

Auf dem hinteren Teil des Schulhofs der GGS Corneliusstraße sollen neun Häuser entstehen.

Foto: Marc Schütz

(msc) Ein knapp 3000 Quadratmeter großer Teil des Schulhofes der Gemeinschaftsgrundschule Corneliusstraße in St. Tönis soll bebaut werden. Dafür muss der Bebauungsplan geändert werden. Dies empfahlen die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung, Umwelt und Klima jetzt einstimmig, der Stadtrat muss dem nun noch zustimmen. Die Stadt rechnet mit einem Erlös aus dem Grundstücksverkauf von 690 000 Euro.

Bauen möchte die Firma Tecklenburg aus Straelen dort neun Häuser – drei Doppelhäuser und eine Hausgruppe aus drei Reihenhäusern. Dies ermögliche eine sinnvolle und angemessene Nutzung des Grundstücks und orientiere sich gleichzeitig an den umliegenden Strukturen und vorhandenen Bauweisen, so die Stadtverwaltung. Entsprechend der Bebauung im Umfeld sollen die Gebäude verklinkert werden; einzelne Teilflächen sollen durch eine Putzfassade gestalterisch abgesetzt werden. Es „soll ein Nachverdichtungspotenzial im Rahmen der Innenentwicklung genutzt werden, da die für die Wohnbebauung vorgesehene Fläche, die Teil eines Schulgrundstückes ist, für die Grundschule nicht mehr benötigt wird“, so die Verwaltung weiter.

Einige Anwohner hatten im Rahmen der Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ihre Bedenken gegen das Projekt geäußert. Eines der Hauptargumente gegen die Bebauung ist die Verkleinerung des Schulhofs. Die Stadtverwaltung hingegen versichert: Auch nach der Bebauung stünden ausreichende Frei- und Aufenthaltsflächen auf dem Schulgelände zur Verfügung. Die Stadt Tönisvorst richte sich bei dem Bedarf an Freiflächen nach der Schulbauleitlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf, wo als Richtwert für Außenanlagen und Schulhofflächen in der Regel etwa fünf Quadratmeter pro Schüler gelten. Nach der Schulhofverkleinerung liege dieser immer noch bei rund 7,4 Quadratmetern pro Kind.

Schließlich wogen die Politiker die Argumente von Anwohnern und Verwaltung gegeneinander ab und entschieden sich einstimmig dafür, dem Rat zu empfehlen, den Bebauungsplan zu
beschließen.

(msc)