Antrag abgelehnt Höherer Steuersatz für „Listenhunde“ bleibt
Willich · Dem Antrag eines Willichers erteilte die Politik eine Absage
(djm) Die Stadt Willich soll die Hundesteuersatzung in ihrer bisherigen Form beibehalten – mit der weiterhin deutlich höheren Besteuerung für „gefährliche Hunde“ von 700 Euro pro Kalenderjahr. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses lehnten einen Bürgerantrag zur Abschaffung dieser separaten Hundesteuer einstimmig ab.
Antragsteller Sebastian Wiewandt argumentiert, dass eine Statistik des Landes NRW nicht belege, „dass es ein erhöhtes Aufkommen von Vorfällen durch gefährliche Hunderassen gibt.“ Außerdem führt er als Beispiel Italien an, das vor Jahren die Liste mit „gefährlichen Hunden“ aufgehoben habe und seither keinen Anstieg von besonderen Vorfällen mit bestimmten Hunderassen verzeichne. Ein höherer Steuersatz von 360 Euro solle lediglich erhoben werden nach einem Verstoß gegen das Landeshundegesetz – das gelte dann aber für alle Hunderassen.
Halter können eine Ausnahmeregelung beantragen
Die Verwaltung argumentiert hingegen, dass sich die Liste der in der Willicher Satzung aufgeführten Hunderassen mit der im Landeshundegesetz decke. Das Gesetz ziele darauf ab, die Zucht und Haltung gefährlicher Hunde einzudämmen, um die Bevölkerung zu schützen. Es gebe zudem eine Ausnahmeregelung: Besitzer von „Listenhunden“ können eine Steuerherabstufung beantragen, wenn sie einen hierzu erforderlichen Nachweis beim Ordnungsamt erbringen. In Willich seien zum Jahreswechsel 14 „gefährliche Hunde“ steuerlich angemeldet. Drei davon konnten aber aufgrund der von den Eigentümern verbrachten Haltungsnachweise in den Steuersatz für „normale Hunde“ (120 Euro pro Kalenderjahr) eingestuft werden. Diesen Nachweis müssten die Hundebesitzer aber selbst anstoßen, so Simone Küppers, Bereichsleiterin Finanzen.
Die Politik lehnte die Abschaffung der Sondersteuer einstimmig ab. Wiewandt kündigte an, das Thema weiter verfolgen zu wollen. Er führte an, dass bereits mehrere deutsche Bundesländer diese Liste abgeschafft haben und die Stadt Viersen beispielsweise keine Sondersteuer mehr erhebe.