Kreisbrandmeister bekommt mehr Geld
Dies gilt jedoch nur für den Amtsinhaber. Über die Aufwandsentschädigung für seinen Nachfolger wird die Politik 2018 beraten.
Kreis Viersen. Die Diskussion um die Höhe der Aufwandsentschädigung der Kreisbrandmeister wurde einerseits beendet und andererseits vertagt. Der Kreisausschuss stimmte dem Vorschlag der CDU-Fraktion zu, sich zunächst nur mit dem ehrenamtlich tätigen Kreisbrandmeister Klaus-Thomas Riedel zu befassen. Die Regelung für den demnächst hauptamtlichen Kreisbrandmeister soll der Kreistag bis Mai 2018 treffen. Dem muss der Kreistag am Donnerstag, 14. Dezember, noch zustimmen.
Dass dem derzeit noch ehrenamtlich tätigen Kreisbrandmeister Riedel eine Aufwandsentschädigung für seine nicht an normale Arbeitszeiten geknüpfte Tätigkeit zusteht, war unbestritten. Nach einem Beschluss des Kreistages vom 25. Juni 2015 erhielt er 392 Euro im Monat, zusätzlich eine Reisekostenpauschale von 125 Euro und eine Dienstzimmerpauschale von 92 Euro. Nach Ansicht der Verwaltung soll er nun 457,10 Euro erhalten — das ist der Betrag, den auch ein Mitglied des Kreistages monatlich erhält. Die anderen Pauschalen bleiben unverändert. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2017 und bis zum 30. April 2018. Dann nämlich scheidet der Anrather Klaus-Thomas Riedel aus seinem Ehrenamt aus.
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen wird er am 1. Mai 2018 durch einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister ersetzt, der sein Büro in der Kreisverwaltung hat und dem ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird. Ob auch er eine Aufwandsentschädigung erhält, ist die politisch noch umstrittene Frage. Nach dem Wortlaut des Paragraphen 12 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) kann der Kreisbrandmeister eine solche Entschädigung erhalten, es muss aber nicht sein. Dazu muss die Politik im nächsten Frühjahr Ja oder Nein sagen.
In den Städten und Gemeinden sind die neuen Sätze der Aufwandsentschädigungen schon in Kraft. Auf einer Konferenz im Herbst 2016 hatten sich die Bürgermeister darauf geeinigt, den Wehrführern den doppelten Satz der jeweiligen Ratsdiäten (gestaffelt nach Größe der Gemeinden) zu bewilligen, die Stellvertreter erhalten den normalen Satz. Kreisbrandmeister Riedel hatte die Angleichung der Aufwandsentschädigungen in den Gemeinden als „angemessen“ bezeichnet. Er sah darin auch eine Wertschätzung der ehrenamtlichen Wehr, die oft spontan, am Wochenende und in ihrer Freizeit im Einsatz sei.