Kreisverkehr: Sind die Werbeschilder verboten?
Vor dem Kreisverkehr an den Höhenhöfen macht ein Willicher Autohaus auf sich aufmerksam. Eine Erlaubnis dafür gibt es laut Stadt nicht.
Tönisvorst. Johann Kliehs (Name geändert) aus St. Tönis wundert sich: „Es ist schon erstaunlich, was sich manche Firmen so herausnehmen.“ Der Mann spricht von den Werbetafeln, die auf ein Willicher Autohaus hinweisen und die seit kurzem am Kreisverkehr Höhenhöfe bei Real stehen. „Die angebrachten Werbetafeln sind eindeutig nicht erlaubt“, argumentiert Kliehs.
Vor einigen Tagen war dort die Fläche des Kreisverkehrs bepflanzt worden. Die Arbeiten hatte ein Landschaftsbau-Unternehmen aus Willich erledigt. Das Autohaus aus Münchheide sei Sponsor des Kreisverkehrs und werde künftig dafür sorgen, dass das Areal in Ordnung gehalten wird. Das war die Auskunft, die ein WZ-Reporter vor Ort bekommen hatte.
Da standen die Tafeln noch nicht. Auf diesen findet sich in der Tat kein Hinweis auf eine Sponsorenschaft — stattdessen Firmenname, Logo, Telefonnummer und Internet-Hinweis. Darf das an dieser Stelle tatsächlich so sein?
Nein: „Es ist genehmigungspflichtig“, sagt Catharina Perchthaler, Pressesprecherin der Stadt Tönisvorst. Der Stadtverwaltung seien die Schilder bekannt, sie prüfe zurzeit. Sie sei auch die Behörde, die solche Schilder genehmigen müsse. Was bisher nicht geschah. Eine Erlaubnis, dort Werbetafeln aufzustellen, liege nicht vor.
Wem gehört denn das Gelände? Hier wird’s pikant: dem Landesbetrieb Straßen NRW, also einer Landesbehörde. Die ist auch gleichzeitig für die Straße verantwortlich: Die Düsseldorfer Straße ist die L 362. „Wir werden uns mit den Kollegen in Verbindung setzen“, sagt Perchthaler. Dringenden Handlungsbedarf sieht die Stadtverwaltung nicht, eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer sei nicht vorhanden.
Zugleich muss die Stadtverwaltung prüfen, ob der Kreisverkehr innerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt. Das ist nach WZ-Recherchen nicht der Fall. Was wiederum bedeuten könnte, dass die Schilder laut Straßenverkehrsordnung illegal sind.
Was sagt der Landesbetrieb Straßen NRW zu dem Vorgang? Am Mittwoch nichts. Man habe nur eine Pressesprecherin und die sei nicht da, hieß es. Ein Rückruf erfolgte nicht.