„Flöthbach-Baby“ Mutter gesteht Tötung mit der Schere

Das am Flöthbach gefundene Baby ist nach Aussage der Angeklagten mit einem Schnitt durch die Kehle getötet worden.

Foto: Lammertz

Willich. Die Mutter des „Flöthbach-Babys“ hat am Freitag vor der Ersten Großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts gestanden: Direkt nach der Geburt im Badezimmer tötete sie ihr Neugeborenes mit einer Schere.

„Ich habe mein Kind nicht in der Toilette ertränkt“, sagte die junge Frau auf Befragen der Richterin und widersprach damit der Anklageschrift. Das Baby sei bei der Geburt kopfüber in die Kloschüssel gefallen. Sie habe es herausgenommen, die Nabelschnur durchtrennt und das Kind auf einem Handtuch abgelegt. Dann habe sie ihm die geöffnete Schere an die Kehle gesetzt und geschnitten, „als würde ich mich ritzen“.

Die Wunde habe nur minimal geblutet, obwohl der Schnitt sehr tief gewesen sei, sagte die von Weinkrämpfen geschüttelte 20-Jährige, die mehrfach um eine Unterbrechung der Verhandlung bat. Die Erfahrung mit Schnitten habe sie aus der Ausbildung zur Tierarzthelferin. Wenn die Wunde nur wenig blute, sei dies ein Indiz dafür, dass das Tier tot sei. Daran will sie erkannt haben, dass auch ihr Baby nicht mehr lebte.

Die Tötung sei nicht mit ihrem damaligen Freund (21), der ebenfalls vor Gericht steht, geplant gewesen, sondern spontan erfolgt. „Ich wollte meinem Kind Leid ersparen“, sagte sie zur Begründung — eine Aussage, die selbst ihre Verteidigerin als „Schutzbehauptung“ bezeichnete. Die Frage der Richterin, warum sich die Angeklagten nicht helfen lassen wollten, etwa von der Familie des Mannes, konnte sie nicht schlüssig beantworten.

Nach der Geburt habe die Frau ihrem vor dem Bad wartenden Freund gesagt, dass jetzt alles vorbei sei. Das Kind habe sie in einem Müllbeutel verstaut und diesen durch den Türspalt gereicht. Der Freund habe die Entscheidung, das Kind am Flöthbach zu „entsorgen“, alleine getroffen. Sie habe später mit ihm das blutverschmierte Bad geputzt, aber nicht mehr über Geburt und Tötung gesprochen. Vom Fundort des Kindes habe sie erst durch einen Presseartikel erfahren.

Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann bereits eine Ausbildung in Dortmund angetreten und die Frau Unterschlupf bei einem Freund in Mönchengladbach gefunden. Durch Hinweise aus der Bevölkerung und der Familie des Angeklagten kam die Polizei dem Paar auf die Spur und ermittelte erfolgreich per Telefonüberwachung. „Wenig später hatte sich der Verdacht derart verdichtet, dass wir das Paar festnahmen“, sagte einer der Polizeibeamten aus. Die DNA der Mutter lieferte letztlich den Beweis.

Vom Gutachten der Sachverständigen wird es abhängen, ob die Beschuldigte wegen einer psychischen Erkrankung einzuweisen ist. Am 8. April ist mit den Plädoyers und dem Urteil zu rechnen.