Schlafen in Kita ist gerettet
Bürgermeister Josef Heyes hat entschieden: Musterbögen sollen das Problem lösen, das ein Erlass der Landesregierung verursacht hatte.
Willich. Im Streit um das Verbot von Kindergarten-Übernachtungen scheint eine Lösung gefunden worden zu sein: Bürgermeister Josef Heyes hat in einem Schreiben an Michael Süßbeck, Leiter des Betriebs Tageseinrichtungen für Kinder, den Weg vorgegeben, den er beschreiten möchte: Demnach soll eine Genehmigung über einen „Musterbogen“ kurzfristig möglich werden. Heyes: „Ich gehe nach Abstimmung mit meinen Mitarbeitern in der Technischen Verwaltung davon aus, dass damit das Problem vom Tisch ist und die Übernachtungen in den Kindergärten wie bisher stattfinden können.“
Ein Bericht in der WZ hatte das Problem aufgedeckt: Nach einem Erlass der Landesregierung vom Februar, der auf eine Anfrage der Stadtverwaltung Wuppertal erfolgte, schließt die Baugenehmigung von Kindergärten eine Übernachtung dort nicht ein. Für jede einzelne Übernachtung müsste daher eine Nutzungsänderung beantragt und bauaufsichtlich genehmigt werden. Das hätte einen erheblichen bürokratischen Aufwand zur Folge — weshalb die Stadt Willich das beliebte „Entlassschlafen“ in ihren Einrichtungen abgeblasen hatte. Dies wiederum hatte viele Proteste durch Eltern zur Folge.
Darauf reagierte Bürgermeister Josef Heyes. „Vieles, was Tradition hat, geht durch immer neue Vorschriften kaputt“, klagt er im Gespräch mit der WZ. Und kündigt an: „Wenn es irgendwie möglich ist, werde ich die Übernachtungen möglich machen.“ Was er tags darauf in der Ratssitzung nochmals unterstrich.
Die angestrebte Lösung gibt es jetzt. In einem Arbeitskreis der Bauaufsichtsbehörde der Bezirksregierung wurde laut Stadtverwaltung festgelegt, dass die Betriebsbeschreibungen der Kita-Einrichtungen um Übernachtungen erweitert werden muss. Hierzu sei die „Darstellung der Nutzungsänderungen im Erdgeschossgrundriss“ erforderlich, wo zum Abschluss des Kindergartenjahres übernachtet werden soll. Außerdem müssten Betriebsbeschreibung und Brandschutzordnung angepasst werden. Es sei allerdings nicht erforderlich, das komplette Brandschutzkonzept anzupassen, sagt die Stadt.
Wie Heyes erläutert, wurden den zuständigen Geschäftsbereichen bereits entsprechende Musterbögen für die erforderlichen Angaben zugesandt, damit kurzfristig alles eingereicht werden kann und also die gewünschten Übernachtungen in den zwölf städtischen Einrichtungen durchgeführt werden können. Auch Andrea Ritter, Leiterin des Geschäftsbereiches Wohnen und Gewerbe, macht Mut: „Das alles kann ganz schnell gehen.“