Verfahren wegen Vermögensmissbrauchs gegen Willicher eingestellt
Der 43-Jährige war wegen Vermögensmissbrauch angeklagt.
Krefeld/Willich. Die Frage, ob sich ein 43-jähriger Willicher des Vermögensmissbrauchs und der Insolvenz-Verschleppung schuldig gemacht hat, konnte das Krefelder Amtsgericht am Donnerstag nicht klären. Zu undurchsichtig war der Fall. Der Vorsitzende stellte das Verfahren daher ein.
Laut Anklageschrift soll sich der Willicher im Januar 2009 — er war damals Geschäftsführer zweier Krefelder Firmen — von dem Geschäftskonto eines der Unternehmen 5188 Euro überwiesen haben. Mit diesem Geld habe er einen Urlaub in Kuba bezahlt.
Laut Staatsanwaltschaft sei er aber nicht berechtigt gewesen, sich das Geld zu überweisen. „Doch, dazu hatte ich jede Berechtigung“, entgegnete der 43-Jährige. Es habe sich nämlich um eine Extra-Zahlung gehandelt und die sei speziell für jene Urlaubsreise gedacht gewesen.
Später im selben Jahr waren beide Firmen zahlungsunfähig. „Laut Anklage soll die Zahlungsunfähigkeit in einem Fall bereits im Juni 2009 bestanden haben. Dem war nicht so“, erläuterte der ehemalige Geschäftsführer. Vielmehr sei erst im November oder Dezember „nichts mehr gegangen.“ Daher habe er Ende Januar 2010 Insolvenz angemeldet. „Das war natürlich trotzdem zu spät“, räumte er ein.
Zeugen, die die Aussagen des Angeklagten bestätigen oder widerlegen konnten, konnten allerdings nicht angehört werden. In einem Fall handelte es sich beispielsweise um einen betagten Mann, von dem eine schriftliche Aussage vorlag: Er könne sich an bestimmte Vorgänge nicht mehr richtig erinnern. Daher wurde das Verfahren nach einem entsprechenden Antrag des Verteidigers eingestellt. sr