Viel Aufwand für die Sicherheit

Mit einem großen Personalaufgebot wird für einen reibungslosen Ablauf der Karnevalszüge in Vorst, St. Tönis und Anrath gesorgt.

Foto: Rei

Tönisvorst/Anrath. Sicherheit geht vor. Unter diesem Aspekt bereiten sich die Städte Willich und Tönisvorst auf die anstehenden Karnevalsumzüge vor. Zu den umfangreichen Konzepten, die dafür erarbeitet worden sind, gehören Glasflaschen-Verbote ebenso wie massive Straßensperrungen zum Schutz vor möglichen Anschlägen.

Foto: Lübke

Los geht es bereits am Samstag in Vorst. Nach sechs Jahren Pause gibt es dort wieder einen Karnevalszug — allerdings schon eine Woche vor den tollen Tagen. Bereits seit einigen Tagen weisen Schilder im Ortskern auf das Glasflaschenverbot während des Karnevalsumzuges hin. Morgen schon werden die Container aufgestellt, in denen die trotzdem mitgebrachten Flaschen entsorgt werden können.

Wolfgang Schouten

Ein „sehr großes Aufgebot“, so Fachbereichsleiter Wolfgang Schouten, aus Polizei, Ordnungsamt und einer privaten Sicherheitsfirma soll dafür sorgen, dass unbeschwert gefeiert werden kann. Genaue Zahlen nennt er nicht. Auf keinen Fall soll es eine Wiederholung von Szenen wie beim Zug 2011 geben, als betrunkene Jugendliche sogar DRK-Retter angegriffen und Fahrzeuge beschädigt hatten. Das führte dazu, dass der Zug mehrere Jahre nicht mehr stattfand.

Der Schutz für die Hilfskräfte, aber auch für fröhlich feiernde Jecke liegt Schouten am Herzen: „Wir möchten bereit sein, falls es zu Problemen kommen sollte“, sagt er.

Zur Sicherheit beitragen sollen ab 13 Uhr bis etwa 17 Uhr auch Straßensperrungen. Das gilt auch ab morgen, 8 Uhr, für die Parkplätze Gerkeswiese und Wiemespfad. „Ich möchte die Anwohner um Verständnis bitten, dass sich Einschränkungen nicht vermeiden lassen“, sagt Schouten. Bei der Streckensicherung kommt das THW zum Einsatz.

Der Sicherheitsaufwand in Vorst unterscheidet sich kaum von dem eine Woche später in St. Tönis. Eine „Unfallhilfsstelle“ wird es in beiden Fällen geben — in Vorst in den örtlichen Sporthallen, in St. Tönis in der katholischen Grundschule. Auch das Jugendamt ist vor Ort und kontrolliert, ob Jugendliche unter 16 Jahren sich an das Alkoholverbot halten.

Rund um den Tulpensonntagszug in Anrath gibt es ebenfalls ein Glasflaschenverbot. Das Ordnungsamt wird am 11. Februar am Rande des Zugs mit zwölf eigenen Kräften dessen Einhaltung kontrollieren. Unterstützt wird es durch weitere zwölf Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes sowie Kräften der Polizei. „Wie viele Beamte im Einsatz sein werden, werde ich nächste Woche Dienstag bei der Abschlussbesprechung erfahren“, berichtet Martin Zinnel, Leiter des Geschäftsbereichs Einwohner und Ordnung. Im Vorjahr war eine Hundertschaft im Einsatz. „Starke Polizeipräsenz hilft uns“, betont Zinnel.

An den Kontrollstellen (Neersener Straße, Viersener Straße Höhe Rathaus, Franz-van-Kempen-Straße, Jakob-Krebs-Straße im Bereich Kirche, Passage, Schottelstraße) werden Taschen- und Rucksackkontrollen und bei Bedarf auch Leibesvisitationen durchgeführt. Mitgebrachte Glasflaschen, egal ob sie Alkohol enthalten oder nicht, dürfen nicht mitgenommen werden. Eine Entsorgung erfolgt in die bereitgestellten Müllcontainer.

„Das Glasflaschenverbot dient dem Schutz aller Zugbesucher vor Verletzungen in diesem Bereich — und gilt für alle Altersklassen“, betont Zinnel. Gerade Erwachsene haben seiner Erfahrung nach schon mal Probleme damit, dass sie den mitgebrachten Kasten Bier nicht in den Ortskern mitnehmen dürfen.

Die Jugendlichen, so Zinnel, bringen sich oft Alkohol mit, den sie in Plastikflaschen umgefüllt haben. Ein Hauptaugenmerk wird in Anrath deshalb auf alkoholisierte Jugendliche unter 16 Jahren und auf Personen zwischen 16 und 18 Jahren mit einem Wert von über 1,1 Promille gelegt. Außerdem wird kontrolliert, ob ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt, also berauschende Mittel wie Haschisch, Marihuana, Cannabis, synthetische Drogen eingenommen wurden. Zinnel: „Wir werden konsequent sein — und appellieren schon jetzt an die Eltern, darauf zu achten, dass ihre Kinder ohne Alkoholbesitz und nicht alkoholisiert am Tulpensonntagszug teilnehmen.“ Insbesondere sollten die betroffenen Personen Ausweise bei sich tragen. Das DRK wird sich in der Begegnungsstätte am Kirchplatz um Alkoholisierte kümmern.

Das Ordnungsamt hat auch wieder Kontakt zu Verkaufsstellen von alkoholischen Getränken aufgenommen und einmal mehr auf das Verbot der Abgabe solcher Getränke an Jugendliche hinweisen: „Verstöße können zu erheblichen Konsequenzen führen“, warnt Zinnel.