Alt gegen neu im Kreis Mettmann Diese Jahrgänge sind jetzt beim Führerscheinumtausch dran

Kreis Mettmann · Aktuell müssen Führerscheininhaber aus dem Jahrgng 1965 bis 1970 ihren alten „Lappen“ eintauschen. Fast zwei Monate muss man aktuell warten auf den neuen Führerschein im Kartenformat. Der Kreis Mettmann rät deshalb, den Antrag lieber frühzeitig zu stellen.

Im großem Umtausch der Führerscheine sind nun die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 dran.

Foto: dpa/Andrea Warnecke

(Red/dne) Tausende Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge bis 1964 haben ihre alten „Lappen“, also die grauen oder rosafarbenen Führerscheine, bereits in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht. Die Führerscheinstelle des Kreises Mettmann macht darauf aufmerksam, dass aktuell die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 mit dem Führerschein-Umtausch an der Reihe sind. Die Umtauschfrist für Frauen und Männer, deren Hauptwohnsitz im Kreis Mettmann liegt, läuft noch bis zum 19. Januar 2024.

Noch ist also keine Frist verstrichen oder im Verzug. Um jedoch lange Wartezeiten zu vermeiden, rät die Führerscheinstelle dazu, den Umtausch möglichst frühzeitig und nicht erst auf den letzten Drücker anzugehen. Anträge können jetzt gestellt werden.

Gerade für den Führerschein-Pflichtumtausch bietet die Führerscheinstelle den Service einer Online-Beantragung an, der den Betroffenen einen Urlaubstag, eine persönliche Vorsprache und damit verbundene Wartezeiten vor Ort erspart. Antragstellung und Bezahlung können im Online-Verfahren in nur wenigen Minuten erledigt werden. Der neue Führerschein wird von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt.

Und sollte gleichzeitig ein Internationaler Führerschein benötigt werden, geht dies ebenfalls online. Das gesamte Angebot gibt es nach wenigen Klicks auf der Seite kreis-mettmann.de. Dort einfach auf die Suche klicken. Unter „Häufig gesucht“ ist der Führerscheinumtausch gleich der erste Begriff.

Sollte eine Online-Beantragung nicht möglich sein, kann der Antrag auch persönlich in den Bürgerbüros der Städte Mettmann, Erkrath und Wülfrath, aber auch – nach Terminvereinbarung – in der Führerscheinstelle des Kreises Mettmann gestellt werden.

Verschiedene Unterlagen
werden benötigt

Benötigt werden der Personalausweis, der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Lichtbild. Hinzu kommt eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde. Dies gilt für all jene Autofahrer, die im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Führerscheins sind, der bis zum 31. Dezember 1998 nicht von der Kreisverwaltung Mettmann ausgestellt wurde oder für all jene, deren Führerschein nicht mehr lesbar ist.

Eine solche Karteikartenabschrift gibt es oftmals online bei der ausstellenden Behörde. Diese ausstellende Fahrerlaubnisbehörde kann die Abschrift auch direkt per E-Mail an die Adresse fuehrerscheinstelle@kreis-mettmann.de-mail.de weiterleiten oder unter 02104 994732 faxen.

Aufgrund der Vielzahl eingehender Führerscheinanträge ist aktuell mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von sechs bis acht Wochen zu rechnen. Umtauschpflichtige Führerscheininhaber, die nach Ablauf der Fristen noch mit einem alten Führerschein angetroffen werden, müssen mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Inhaber von Kartenführerscheinen sind von diesen Fristen noch nicht betroffen.

(dne)