Missbrauch in der katholischen Kirche Wegen Missbrauch verurteilt - Priester blieb weiter Seelsorger
Düsseldorf · Bereits 1972 war ein katholischer Priester wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Fall verweist auf jahrzehntelange Vertuschung in den drei Bistümern Köln, Münster und Essen.
Für die katholische Kirche ist es inmitten all der Bemühungen um Aufklärung zu den Missbrauchsfällen der Super-Gau: Ein am Dienstag bekannt gewordener Fall aus den Bistümern Köln, Münster und Essen bestätigt die schlimmsten Vorwürfe, der die Kirche bei dem Thema ausgesetzt ist. Ein Priester, der sogar zweimal rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war, blieb dennoch über Jahrzehnte weiter seelsorglich tätig. Nach Angaben des Erzbistums Köln ist der heute 85-jährige Priester seit 2002 im Ruhestand und wird nicht mehr in der Seelsorge eingesetzt.
Bereits 1972 war er wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ zu einer Haftstrafe verurteilt worden. 1988 gab es für den Mann wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen eine weitere Strafe zur Bewährung. Dennoch war er bis zum Juli 2015 im kirchlichen Dienst aktiv, zuletzt 13 Jahre als Ruhestandsgeistlicher in einer Pfarrei in Bochum-Wattenscheid.
Erst im Mai wurde Peter Frings, Interventionsbeauftragter des Bistums Münster, auf den Fall aufmerksam. Das Erzbistum Köln, aus dem der Priester ursprünglich stammt, stellte daraufhin der Münchner Rechtsanwaltskanzlei, die seit Anfang des Jahres alle Kölner Fälle von sexuellem Missbrauch untersucht, auch die Akten der anderen Bistümer zur Verfügung. Nach Mitteilung des Erzbistums soll die Kanzlei prüfen, wer von den Verantwortlichen der drei betroffenen Bistümer worüber informiert war und welche Entscheidungen getroffen hat.
Die Ergebnisse der Untersuchung sollen im Frühjahr öffentlich vorstellt werden. Man habe die Aufarbeitung bewusst in unabhängige Hände gegeben, sagte Oliver Vogt, früherer Interventionsbeauftragter des Erzbistums Köln und seit Mitte September Leiter des neu gegründeten Instituts für Prävention und Aufarbeitung im rheinland-pfälzischen Lantershofen. „Die Öffentlichkeit und insbesondere die Betroffenen haben ein Recht zu erfahren, wer in den Bistümern die Entscheidungen über einen weiteren seelsorglichen Einsatz zu verantworten hatte. Die Verantwortlichen werden nach Abschluss der Untersuchungen namentlich genannt. Sie haben große Schuld auf sich geladen und den Täterschutz und das Ansehen der Institution über den Schutz der Betroffenen gestellt.“
Angekündigte Namensnennung könnte noch sehr heikel werden
Diese Ankündigung könnte für die Bistümer noch extrem heikel werden. Denn auch wenn der Fall erst noch geprüft werden muss, ist davon auszugehen, dass er auch den jeweiligen Bischöfen und Generalvikaren bekannt war. In Köln beträfe das damit auch die Erzbischöfe Joseph Höffner (1969–1987) und Joachim Meisner (1989–2014). Gerade erst hatte der ehemalige Hamburger Erzbischof Werner Thissen schwere Fehler in seiner Zeit in Münster eingeräumt, wo er unter anderem als Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal und später von 1986 bis 1999 als Generalvikar gearbeitet hatte.
Der zweifach verurteilte Priester war zunächst Anfang der 1960er Jahre Kaplan in Köln-Weidenpesch. Es folgten Stationen als Kaplan in Köln-Porz und als Pfarrer in Essen-Kettwig. 1973, nach der ersten Verurteilung, wurde er als Aushilfe in Bocholt/Lowick und im Anschluss in der Schulabteilung des Generalvikariats Münster eingesetzt. Danach war er sieben Jahre Pfarrverwalter in Recklinghausen, ab 1986 Aushilfsseelsorger in Moers-Asberg und ab 1989 bis zu seinem Ruhestand 2002 Altenheimseelsorger in Köln.
Nach Vogts Angaben sind die Akten aus allen drei Bistümern zum Teil sehr lückenhaft. Es gibt erste Hinweise, dass es weitere Betroffene geben könnte, die sich bisher nicht gemeldet haben. Sie sollen durch die Veröffentlichung des Falls dazu animiert werden, sich an die jeweiligen Ansprechpartner der Bistümer für Fälle sexualisierter Gewalt zu wenden. Im Kölner Erzbistum sind das Emil Naumann (Telefon 0 15 20-1 64 23 94) und Hildegard Arz (0 15 20-1 64 22 34).
Der Fall werfe in besonders bedrückender Weise Fragen auf, so Vogt. „Wie konnte man einen Priester, der sich des Missbrauchs schuldig gemacht hat, dennoch weiter in der Seelsorge arbeiten lassen? Wie konnte man ihn erneut in einer Pfarrei einsetzen?“