Serie Meerbusch historisch Mistgabelangriff auf dem Buntenhof
Strümp · Eine resolute Bäuerin soll im Jahr 1723 versucht haben, einen Landboten vom Hof zu vertreiben. Bei dem Streit ging es um eine beschlagnahmte Kuh.
Der 9. November 1723 war ein Donnerstag und für den Linner Landboten Peter Klein ein Tag wie jeder andere. Er hatte den recht alltäglichen Auftrag, zum Strümper Buntenhof zu gehen – ein Marsch von etwa einer Stunde – und dort auf „obrigkeitlichem Befelch von Caspar auf Bunten Hoff eine Kuhe [zu] exequiren“. Dabei hatte Klein allerdings die Rechnung ohne die resolute Bäuerin gemacht, die plötzlich mit der Mistgabel vor ihm stand, um den ungebetenen Gast vom Hof zu treiben. Sie drohte, ihm die Augen auszustechen und verwünschte den Landboten, der Teufel soll „euch Hundt die Hälße zerbrechen“. Klein drohte nun seinerseits, mit Schützen zurück zu kommen, um seinen Auftrag auszuführen. Er konnte die aufgebrachte Frau tatsächlich so weit beschwichtigen, dass er die beschlagnahmte Kuh in den Strümper Pfandstall an „Schmitter Winckels Hauß“ – das dürfte der Schmitterhof gewesen sein – führen konnte. Damit war die Geschichte allerdings noch nicht zu Ende, denn am nächsten Morgen war die Kuh verschwunden.Als das Gericht nun die Hausfrau auf dem Schmitterhof deswegen zur Rede stellen wollte, gab diese an, dass ihr die Kuh zwar in den Stall gestellt, aber nicht in Verwahr gegeben worden sei. Und die Bäuerin vom Buntenhof gab ohne Umschweife zu, den Landboten mit der Mistgabel bedroht zu haben. Gleichwohl wagte mit Derich Körschenhauß ein anderer Strümper die Prognose, dass die Kuh wohl innerhalb von vier Tagen wieder auftauchen würde. Auf diese kryptische Aussage hin beorderte das Linner Gericht den Landboten zum fraglichen Termin erneut nach Strümp.
Caspar war offenbar in Geldverlegenheit gewesen
Der seltsame Vorfall und die fast unerklärlich gleichmütige Reaktion des Linner Gerichts findet in den Protokollbüchern keine Erwähnung mehr, der Fall muss sich also wohl tatsächlich aufgeklärt haben. Dazu können natürlich nur Vermutungen geäußert werden. Als sicher darf vorausgesetzt werden, dass Caspar auf Buntenhof in Geldverlegenheiten gewesen war und einen Kredit nicht termingerecht bedienen konnte, weshalb der Geldgeber die verpfändete Kuh über das Gericht sicherstellen ließ. Sicher ist auch, dass das Gericht eine ernstliche Zuwiderhandlung schon aus eigenem Interesse gnadenlos verfolgt hatte. Als Lösung bietet sich daher an, dass die genannten vier Tage offensichtlich die Zeitspanne gewesen sein dürften, um das nötige Geld zu beschaffen. Dies scheint im Ort bekannt gewesen zu sein, weshalb ein Dritter die kryptische Wette aussprechen konnte, zugleich muss dies dem Landboten und dem Gericht plausibel gewesen sein. Für die Bauersleute kann der einzige Grund, diesen Ungehorsam und eventuelle Konsequenzen auf sich zu nehmen darin begründet gewesen sein, dass Pfänder in aller Regel unter Wert veräußert wurden, während man zugleich sicher war, in kurzer Frist die versäumten Verpflichtungen erfüllen zu können. Es ist erstaunlich, dass die Bauersleute mit diesem rabiaten Vorgehen durchgekommen sind.
Der Buntenhof besteht übrigens noch heute, und zwar am Strümper Ortsrand. Das Meerbuscher Gewerbegebiet Bundenrott ist auf seinen Ländereien entstanden. Die heutigen Bewohner sollen allerdings erheblich friedlicher sein.