Fußball Krefelder klagt auf ein Recht zum Fußball-Training

Ralf Krings hat in diesen Tagen besonders viel zu tun. Anfragen von einem ARD-Fernsehteam, dazu immer wieder Telefonate mit weiteren Journalisten und Fußballfunktionären. Der Krefelder hat eine kleine Welle losgetreten.

Ralf Krings ist sich sicher: Die Corona-Schutzverordnung verstößt gegen das Grundgesetz. Der 53-Jährige will Fußball-Training für alle.

Foto: Dirk Jochmann

Der Grund ist seine am Montag dieser Woche per Post an das Oberverwaltungsgericht in Münster geschickte Klage. Krings klagt gegen das Land Nordrhein-Westfalen und behauptet: Die Corona-Schutzverordnung in NRW verstoße gegen das Grundgesetz. Zum Hintergrund der Klageschrift teilt der 53-Jährige im Gespräch mit unserer Redaktion mit: „Ich muss etwas ausholen, um mein Vorgehen zu erklären. Vorab: Ich bin kein Corona-Leugner und halte die Pandemie nicht nur für gefährlich, sondern auch für die größte Herausforderung in unserem Jahrzehnt.“

Laut Krings sei es das Ziel der Corona-Schutzverordnung, „die Infektionsketten zu unterbrechen und die Ansteckungszahlen zu senken“. „Die Corona-Schutzverordnung hat also primär den Schutz der Bevölkerung zum Ziel“, schlussfolgert er daraus und leitet für sich daher konkret ab: „Eine Unterscheidung zwischen Amateur-Fußballvereinen und Profi-Fußballvereinen ist unter dem Ziel, die Bevölkerung zu schützen, eine willkürliche Ungleichbehandlung, die nach dem Grundgesetz Artikel drei unzulässig ist.“ Während der Amateursport seit Inkrafttreten der Corona-Schutzverordnung vom 2. November bis mindestens zum 30. November weitestgehend außer Kraft gesetzt wurde, dürfen Profisportler – explizit Fußballer – ihrem Beruf weiterhin nachgehen. Ein Fakt, den Krings nicht hinnehmen will. „Ich sorge mich um Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die ihren Sport, ihre Zeit auf dem Sportplatz brauchen, um nicht in ein Loch zu fallen.“

Gericht in Münster beschäftigt sich mit mehreren Sport-Klagen

Der Gesetzgeber, so schreibt es Krings, der Vorsitzender des Krefelder Fußballvereins Linner SV ist, die Klage aber nach eigenen Angaben als Privatperson eingereicht hat, soll von den Richtern am Oberverwaltungsgericht verpflichtet werden, „die Corona-Schutzverordnung so anzupassen, dass die Ungleichbehandlung aufgehoben wird“. Frei übersetzt möchte Krings erwirken, dass Amateursportler – in diesem speziellen Fall Fußballer – das gleiche Recht erhalten, ihrem Sport nachzugehen, wie es Profisportler tun können. „Oder andersrum, wenn alle zum Schutz der Bevölkerung vor Corona ihre Handlungen einschränken müssen, dann auch die Profifußballer.“

Der selbstständige Kaufmann, der auch Mitglied des Krefelder Stadtrates ist, sieht bei Beibehaltung der aktuellen Regelung „ein Problem auf das Land zukommen“. „Die Menschen können nicht mehr verstehen, warum Regeln für einige wenige außer Kraft gesetzt werden. Sie verlieren das Vertrauen in die Politiker, in die Staatsorgane und zweifeln am System. Das ist aus meiner Sicht gefährlich, weil wir alle Kräfte bündeln müssen im Kampf gegen diese Pandemie.“

Beim Oberverwaltungsgericht in Münster konnte man den Eingang der Klageschrift am Dienstag noch nicht bestätigen. Pressesprecherin Gudrun Dahme sagte aber: „Wir haben eine ganze Reihe von Klagen für den Bereich Sport, denen sich der Senat jetzt widmen wird. Zuvor muss aber der Landesregierung die Möglichkeit eingeräumt werden, Stellung zu beziehen.“