Absichtlicher Auto-Unfall:Mehr als vier Jahre Haft

40-Jähriger wegen versuchten Totschlags verurteilt.

Mit seiner Version eines Verkehrsunfalles konnte der Angeklagte (40) kosovarischer Staatsangehörigkeit am Ende das Schwurgericht des Mönchengladbacher Landgerichts nicht überzeugen. Die 7. Große Strafkammer verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu vier Jahren, drei Monaten und einer Woche Haft. Außerdem wird dem 40-Jährigen die Fahrerlaubnis für ein Jahr entzogen.

Vorgeworfen wurde dem Angeklagten, am 9. März 2012 am Gerstacker in Rheydt einen Verkehrsunfall mit Absicht herbeigeführt zu haben. Seine Ex-Freundin saß damals auf dem Beifahrersitz und wurde bei dem Unfall verletzt. Die 37-Jährige kam ins Krankenhaus. Der 40-Jährige, der mit Frau und Kindern in Mönchengladbach lebt, hatte mit der Ex-Freundin, die er noch aus seinem Café im Kosovo kannte, mehrere Stunden verbracht. Nach einem heftigen Streit sei es damals zu dem Unfall gekommen. Am Gerstacker war der Autofahrer mit seinem Pkw auf zwei geparkte Autos geprallt.

Im Prozess hatten der 40-Jährige und die Ex-Freundin den Vorfall unterschiedlich geschildert. Er hatte die Frau beschuldigt, den Unfall verursacht zu haben: „Sie griff mir ins Lenkrad. Ich konnte nicht bremsen und prallte gegen die Fahrzeuge am Straßenrand.“ Laut der Frau habe der Mann sie jedoch an den Haaren ins Fahrzeug gezerrt und sei losgefahren.

„Warum haben Sie der Polizei nicht sofort den Namen der Beifahrerin genannt und sie nicht sofort als Unfallverursacherin beschuldigt?“, kam die Frage vom Richtertisch. Eine überzeugende Antwort gab es nicht.

Auch den Kfz-Sachverständigen überzeugte die Geschichte des Angeklagten nicht. Schließlich war der 40-Jährige damals mit 99 km/h in die Straße gerast und war mit Tempo 60 auf die parkenden Fahrzeuge geprallt. Eine technische Erklärung gebe es dafür nicht. Bei einem Kampf um das Lenkrad wäre das Lenkverhalten des Pkw anders gewesen.

Der Angeklagte ließ sofort durch seinen Anwalt ankündigen: „Wir legen Rechtsmittel ein.“