Angeklagter im Raserprozess: „Ich bin schuld am Tod von Frau J.“

José R. T. (37), der im September eine Mutter in voller Fahrt rammte, sagte am Freitag im Prozess aus. Außerdem wurden Zeugen des Unfalls gehört.

Mönchengladbach. Ein extrem gutes Erinnerungsvermögen haben am Freitag die Zeugen in dem Sicherungsverfahren gegen José R. T. (37) bewiesen. Denjenigen, die den Unfall miterlebt und sich der Polizei als Zeugen zur Verfügung gestellt haben, hat sich das Erlebnis scheinbar unauslöschlich ins Gedächtnis gebrannt.

R. T. hatte am 20. September eine Radfahrerin (46) mit seinem Auto in voller Fahrt gerammt. Die Frau war sofort tot. Zu Beginn des Prozesstages gab R. T. eine Erklärung ab. „Ich bin schuld am Tod von Frau J. An dem Tag bin ich wohl in einem Zustand Auto gefahren, in dem ich nicht dazu in der Lage war.“

Wenn es bislang für die Angehörigen des Opfers den Anschein gemacht hätte, er wisse nicht, welches Leid er angerichtet habe, dann wolle er dem entgegenwirken. Unterdessen kamen mehr Details der Amokfahrt zur Sprache.

Eine 18-Jährige berichtete, kurz vor dem Unfall von R. T. aus dem Auto heraus an einer Bushaltestelle angesprochen worden zu sein. „Weißt Du auch nicht, wo Du hinsollst?“ habe der Angeklagte gefragt. Sie habe ihn für betrunken gehalten und ihm geraten, nach Hause zu fahren.

„Das habe ich auch schon überlegt, aber zu Hause liegt meine tote Frau“, soll er geantwortet haben. Er habe andere Mädchen vorher angesprochen, „aber Du wirst mit mir kommen und mit mir leiden, ich will nicht allein leiden“, soll er gesagt haben. Sie sei geflohen, mit ihrer Mutter zur Polizei gefahren.

Simone J. (30) ist selbst nur knapp einer Katastrophe entgangen. Sie war als Radfahrerin genau vor dem Opfer unterwegs und als eine der ersten an der Unfallstelle. Sie sprach mit dem Amok-Fahrer. Er habe sich als Arzt zu erkennen gegeben, sich aber merkwürdig verhalten, habe die Tote und auch das Rad aufheben wollen.

Er habe sie gefragt, ob er ihr vertrauen könne. Er habe seine Schwester gesucht und auch gefunden, „aber dafür musste ich scheinbar eine andere Schwester opfern“, an diese Worte erinnert sie sich. Aus den Aussagen derjenigen, die hinter dem Angeklagten fuhren, ging hervor, was auch der Kfz-Sachverständige festgestellt hatte: R. T. hat vor dem Unfall nicht gebremst, später aber sein Auto selbst zum Stehen gebracht.

Der Arzt, der die Tote obduzierte, erklärte später, dass es etliche Verletzungen gegeben habe, von denen gleich in mehreren Fällen jede für sich tödlich gewesen wäre.