Beckratherin soll 110 Euro für Notruf zahlen

Eine Nachbarin wählte die 110. Die Polizei kam, fand keine Einbruchsspuren und will nun Geld.

Eigentlich sollte man meinen, dass Birgit Wilms* (Name geändert) und ihre Nachbarin alles richtig gemacht haben. Wegen der steigenden Einbruchszahlen ist das Einfamilienhaus der Familie Wilms in Beckrath gut gesichert. Als die Frau an einem trüben Mittag ihr Heim zum Joggen verließ, schaltete sie die Alarmanlage ein. In ihrer Abwesenheit löste die Anlage aus. Eine Anwohnerin hörte die Sirene und wählte sofort die Notrufnummer der Polizei.

Die Beamten rückten aus und standen bei Birgit Wilms vor der Tür, als diese gerade zurückgekehrt war. Die Polizisten gingen durch die Räume, sahen auf der Terrasse nach und fanden keine Einbruchsspuren. Dann verabschiedeten sie sich mit den Worten: „Die Rechnung kommt dann.“ Birgit Wilms wusste zuerst gar nicht, was gemeint war. Bis die Quittung kam: 110 Euro soll sie für den „Fehlalarm“ bezahlen. Die Beckratherin versteht die Welt nicht mehr. „Die Polizei sagt doch selbst immer, dass man seine vier Wände sichern und die 110 lieber einmal zu viel als zu wenig wählen soll.“

Ganz glücklich scheint man über die 110-Euro-Rechnung für einen 110-Notruf bei der Mönchengladbacher Polizei auch nicht zu sein. „Wir sind leider gesetzlich dazu gezwungen, bei Fehlalarmen eine Gebühr zu erheben“, sagt Polizeisprecher Willy Theveßen auf Nachfrage.

Tatsächlich gibt es auch schon mehrere Gerichtsurteile, in denen die Klagen von Betroffenen zurückgewiesen wurden. Im vergangenen Jahr stellte CDU-Abgeordneter Gregor Golland eine Anfrage im Landtag zu dem Thema: „Wie passen die Kampagne ,Riegel vor’ der Polizei in NRW und die Erhebung der Gebühr aus Sicht der Landesregierung zusammen?“, wollte Golland wissen. Als Antwort erhielt er, dass beides nicht im Widerspruch stehe, weil die Polizei vor allem zu mechanischen Sicherungstechniken rate. Alarmanlagen könnten diese nur ergänzen. Diese müssten regelmäßig gewartet werden. Denn die Einsätze bei der Polizei wegen Fehlalarmen seien regelmäßig und mit einem hohen Personal- sowie Zeitaufwand verbunden. In Mönchengladbach werden pro Jahr im Schnitt 600 Fehlalarme ausgelöst, 90 Prozent seien aber gewerblicher Art, heißt es.

Im Auftrag der Landesregierung wird die Praxis der Gebührenerhebung derzeit überprüft. Eine mögliche Änderung käme für Familie Wilms wahrscheinlich zu spät. „Ich frage mich manchmal, was gewesen wäre, wenn ich ein Fenster eingeworfen hätte“, sagt die Beckratherin. Bei vorgefundenen Einbruchsspuren hätte sie nämlich nicht zahlen müssen. Dass auf ihrem Grundstück das Gartentor offenstand und eine Leiter an einem völlig anderen Platz lag, hätten die Beamten übrigens übersehen.