Bewährung für Diebstahl an 81-Jähriger
Der Angeklagte (31) hatte der Frau die Geldbörse entrissen.
„Das war kein Kavaliersdelikt, als Sie die 81-jährige gehbehinderte Dame an der Sparkassenfiliale an der Dülkener Straße in Schwalmtal überfielen“, stellte der Schöffengerichts-Vorsitzende gestern in der Urteilsbegründung fest. Die Staatsanwältin warf dem 31-jährigen Angeklagten vor, die Hilflosigkeit der 81-Jährigen ausgenutzt zu haben. Der Mann war erst vor zwei Jahren aus dem Irak nach Deutschland gekommen. Er hatte die brutale Tat nicht bestritten, aber behauptet, den Gehstock des Opfers nicht bemerkt zu haben.
„Ich habe damals in der Sparkasse 750 Euro abgehoben und hielt die Geldbörse in der Hand. Es waren nur ein paar Meter bis zu meinem geparkten Wagen. Dann wurde mir die Geldbörse mit einem heftigen Ruck aus der Hand gerissen. Ich konnte mich gerade noch am Autodach festhalten“, erinnerte sich das Opfer. Aber der Angeklagte war mit seiner Beute nicht weit gekommen. Am Ende hatten Polizeibeamte in dessen Unterhose die Geldscheine gefunden. Die Entschuldigung des Täters nahm die 81-Jährige nicht an. Sie leidet nach wie vor unter Angst und Schlaflosigkeit.
Vorbelastungen in München hatte der Angeklagte verschwiegen. Doch am zweiten Prozesstag waren sie bekannt geworden. Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten- ohne Bewährung gefordert.
Schließlich verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten wegen schweren Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Raub sei ihm nicht zu beweisen. Der 31-Jährige habe vor der Sparkasse die günstige Gelegenheit ausgenutzt. Die Untersuchungshaft kann der Angeklagte nun verlassen.