Borussia-Fan muss 900 Euro zahlen
Mann wegen versuchter Körperverletzung verurteilt. Er hatte einen Einkaufswagen in Richtung von Polizisten gestoßen.
Er gehöre keineswegs zu gewaltbereiten Fußballfans, hatte der Angeklagte (26) bereits zu Prozessbeginn vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht durch seinen Verteidiger erklären lassen. Gleichwohl konnte der 26-Jährige nicht sagen, warum er am 28. August 2014 im Borussia-Park einen Einkaufswagen gegen vier Polizistinnen auf ihren Pferden hatte rollen lassen.
Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten, der bisher nie aufgefallen war, versuchte Körperverletzung und versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. „Ich wollte niemanden verletzen. Den Einkaufswagen habe ich auch nicht mit voller Wucht weggestoßen“, entschuldigte sich der Mann, der nach einer Erkrankung bei seinen Eltern lebt und von ihnen unterstützt wird.
Vor dem Eingang drängten sich viele Menschen, als Borussia in der Qualifikation zur Europa League gegen den FK Sarajevo spielte. Eine 39-jährige Polizistin aus Düsseldorf konnte sich gestern sehr gut an die Szene erinnern, als sie neben ihren drei Kolleginnen auf ihrem Pferd saß und plötzlich den Einkaufswagen auf sich zurollen sah: „Es war eine riesige Gemengelage mit vielen Menschen, dazwischen Fahrräder und daneben die Parkplätze. Ich musste mit meinem Pferd ausweichen und fühlte mich durchaus bedroht“.
Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, billigend in Kauf genommen zu haben, dass Pferde und Reiter zu Schaden kommen könnten. Er forderte für den 26-Jährigen eine Geldstrafe von 1200 Euro (120 Tagessätze zu je zehn Euro).
Das sah der Verteidiger allerdings ganz anders. Das Pferd der Polizistin sei schließlich von dem Einkaufswagen nicht berührt worden. Der Wagen sei ausgerollt. „Es bestand keine Gefahr“, behauptete der Verteidiger. Die Pferde seien ruhig geblieben. Am Ende beantragte er Freispruch.
Doch das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen versuchter Körperverletzung und versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Der 26-Jährige habe „gemeingefährlich“ gehandelt.