Prozess in Mönchengladbach Ex-Gladbach-Spieler: Streit mit Ex um Rolex
Mönchengladbach. · Alvaro Dominguez klagt vor dem Landgericht gegen seine Ex-Freundin. Es geht um eine 20.000 Euro teure Armbanduhr.
Nach dem Ende ihrer Beziehung im April 2018 trafen sich Ex-Fußballprofi Alvaro Dominguez, der bis 2016 bei der Borussia unter Vertrag stand, und seine frühere Lebensgefährtin am Dienstag vor Gericht wieder. Der Streitpunkt: eine Rolex-Daytona-Armbanduhr. Nachdem die Beziehung durch den 30-Jährigen beendet wurde, habe die Frau ihn um 20 000 Euro gebeten, um ein neues Leben in Deutschland anzufangen. Beide wohnten damals in Madrid. Er habe diesen Betrag zunächst nicht zahlen wollen, da sie bereits eine Uhr, Kleidung und diverse Handtaschen erhalten habe, erklärte Dominguez vor Gericht.
Die Ex-Freundin bestreitet, die teure Uhr verkauft zu haben
Dominguez’ Angebot an seine Freundin nach der Trennung: Sie solle ihm die gebrauchte Uhr geben, die in etwa diesen Wert habe, und er würde ihr 13 000 Euro geben. Später habe die Frau nochmals um Geld gebeten, um den Umzug bezahlen zu können. Insgesamt habe seine frühere Freundin 17 500 Euro von ihm erhalten, die Beklagte die Uhr aber nicht herausgegeben. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland habe er sie nicht mehr erreichen können, ihre Mutter habe ihm telefonisch erklärt, man wolle mit ihm nichts mehr zu tun haben. Daher klagte er nun vor dem Landgericht um die Rückgabe des Geldes.
Die Beklagte bestritt hingegen, die Uhr verkauft zu haben. Stattdessen habe man nach der Trennung gemeinsam überlegt, was sie für den Neustart in Deutschland benötigen würde und sei auf eine Summe von 20 000 Euro gekommen, die Dominguez ihr schenken wollte. Nach einer Teilzahlung von 13 000 Euro habe sie einen Tag vor dem geplanten Umzug erfahren, dass sie die 4000 Euro dafür in bar zahlen müsse. Erneut habe sie ihren Ex-Freund um die Summe gebeten, die er ihr auch gegeben habe. Da er gewusst habe, dass sie diese Uhr besitze, deren Neupreis bei circa 33 000 Euro liege, habe er diese im Gegenzug haben wollen. Sie habe sinngemäß darauf geantwortet: „Dann gebe ich sie dir halt solange.“ Auf Nachfrage der Richterin, wie sie sich das denn im Weiteren vorgestellt habe, erklärte die 31-Jährige, dass das Ende der Beziehung ihr den Boden unter den Füßen weggezogen habe, sie nicht ansprechbar gewesen sei. Sicher jedoch habe sie sich nicht vorgestellt, dass sie ihre Uhr für diesen Betrag verkaufen würde.
Die Richterin wies die 31-Jährige darauf hin, dass nach ihrem eigenen Vortrag über die Überlassung der Uhr gesprochen worden sei, es daher „keinen Schenkungswillen“ gebe. Den von der Richterin vorgeschlagenen Vergleich über die Zahlung von knapp 8500 Euro lehnte die Beklagte ab. Eine Entscheidung wird für den 5. November erwartet. eva