Brand im Wohnheim: Vorher gab es „Palaver“
Im Fall des Feuers im Wohnheim wurden Zeugen gehört.
Mönchengladbach. Am 12. September 2011 brannte es an der Beckerstraße 38 in einem Wohnheim des SKM (katholischer Sozialdienst) für obdachlose Männer. Weil ein Bewohner den Brandgeruch bemerkte, konnten alle gerettet werden.
Das Feuer in Rheydt soll René K. (22) gelegt haben. Dass er im Schrank seines Zimmers im Obergeschoss Decken angezündet hatte, gab er erst bei der Polizei und später auch im Gerichtssaal zu. „Ich wollte erst die umbringen und dann mich“, sagte er.
Gestern sagte eine Nachbarin aus, die eine Rauchgasvergiftung erlitten hatte. Die 25-Jährige hatte „irgendwann vor fünf Uhr“ Brandgeruch im Schlafzimmer festgestellt. Ihr damaliger Lebensgefährte habe das nicht so wahrgenommen und sie beruhigt. Etwa eine halbe Stunde später sei sie wieder aufgewacht. Da habe schon die Feuerwehr auf der Straße gestanden.
Sie sei noch einmal hoch ins Schlafzimmer gelaufen, um den Hund zu retten, dann ein weiteres Mal, um eine Katze zu holen. Ein Rettungswagen brachte sie schließlich ins Krankenhaus — der Rauch war durch das geöffnete Fenster hereingezogen.
Der ehemalige Hausmeister beschrieb René K. als „sehr eigenartigen Typen“. Er sei sehr in sich gekehrt, spreche kaum. „Und er hat nie geputzt, das gab Ärger.“ Von Mobbing durch die Mitbewohner aber (das nennt René K. als Auslöser für die Tat) habe er nichts gemerkt.
Der nächste Zeuge erzählte von „Palaver“. Als Verteidiger Daniel Hagmann wissen wollte, worum es dabei zwischen K. und den anderen Bewohnern gegangen sei, wiegelte der Zeuge ab: Er könne sich nicht erinnern, habe zu der Zeit auch Drogen genommen.
Der Sozialarbeiter, der die Bewohner des Hauses betreut, wusste um die Probleme von René K. „Ich hatte aber den Eindruck, dass es zum Schluss besser wurde, K. mehr aus sich herausging.“ Davon, dass K. mit einem Mitbewohner so richtig im Clinch lag, habe er nichts mitbekommen. „Ich kann es mir aber gut vorstellen.“
Der Prozess wird am 17. April fortgesetzt. Die Anklage lautet auf versuchten Mord, schwere Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung. Eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung mit Todesfolge kommt inzwischen für das Gericht auch in Betracht.