Brandstifter-Prozess wird neu aufgerollt
Urteil teilweise durch Bundesgerichtshof aufgehoben.
Wegen Brandstiftung und Betruges hatte die Erste Strafkammer des Landgerichts im Mai 2013 einen Lagerarbeiter (53) aus Rheydt zu drei Jahren Haft verurteilt. Doch der 53-Jährige hatte bereits damals bestritten, in seinem Bungalow-Anbau in einem Rheydter Hinterhof gezündelt zu haben.
Und der Bundesgerichtshof hatte seiner Revision stattgegeben und das Urteil teilweise aufgehoben. Es müsse in einer neuen Verhandlung geklärt werden, ob es sich damals tatsächlich um eine schwere Brandstiftung handelte. Deshalb muss sich der Mann seit dieser Woche wegen Brandstiftung erneut vor der Dritten Strafkammer des Landgerichts verantworten.
„Am 20. Mai 2011, als es gebrannt hat, war ich gar nicht da. An dem Morgen bin ich zu Fuß zur Arge gelaufen“, wiederholte der 53-Jährige dabei sinngemäß, was er bereits im ersten Prozess gesagt hatte. Damals hatte es hauptsächlich im Schlafzimmer des Anbaus, in dem der Angeklagte mit seiner Lebensgefährtin wohnte, gebrannt. Die Kriminalpolizei hatte bald festgestellt, dass ein Fenster von innen eingeschlagen worden war. Das habe er nicht gemacht, verteidigte sich der Angeklagte.
Er sei zwar Alkoholiker, „aber das habe ich im Griff, ich trinke am Tag etwa fünf bis sechs Bier“. Der Brandstifter müsse über eine Mauer in den Hinterhof zu seinem Anbau gelangt sein, behauptete der Rheydter ungerührt. „Aber da gab es keine Fußspuren“, hielt ihm der Vorsitzende vor. Ein Versicherungsvertreter berichtete, dass seine Versicherung dem Angeklagten damals für einen vermeintlich entstandenen Schaden die Summe von 16 710 Euro gezahlt habe. Bei dem Brand in dem Bungalow handele es sich eindeutig um Brandstiftung, erklärte ein Sachverständiger. Der Prozess wird fortgesetzt.