Drei Jahre Haft für 26-jährigen Dealer

Hückelhovener gesteht eigenen Konsum und Verkauf von Drogen.

Mönchengladbach. Zu Prozessbeginn saßen die drei Angeklagten aus Wassenberg, Hückelhoven und Neuwied wegen Drogenhandels noch gemeinsam vor der Ersten Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts auf der Anklagebank. Für den 26-jährigen Hückelhovener, den Bruder des Wassenbergers (32), wurde das Verfahren abgetrennt, weil der jüngere Bruder von einem Sachverständigen begutachtet wurde. Nach zahlreichen Prozesstagen endete für den Wassenberger und den Angeklagten aus Neuwied der Prozess mit dem Urteil. Den 32-Jährigen verurteilte die Erste Strafkammer wegen Anstiftung zur verbotenen Einfuhr von Drogen und wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

Tatsächlich hatte sich der Dealer nicht mit Kleinigkeiten abgegeben. Er hatte insgesamt mit fünf Kilogramm Marihuana, mit fünf Kilogramm Amphetamin und 200 Gramm Kokain gedealt. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des 32-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an. Der 22 Jahre alte Mittäter aus Neuwied kam wegen Beihilfe zum verbotenen Drogenhandel mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten davon.

Am Ende musste der jüngere Bruder des 32-jährigen Wassenbergers jetzt allein vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts auf der Anklagebank Platz nehmen. Zunächst hatte der Hückelhovener lediglich erklärt, dass er ständig bekifft gewesen sei und bereits als 23-Jähriger Kokain konsumiert habe.

Zu einer beträchtlichen Geldsumme, die bei dem 26-Jährigen bei einer Wohnungsdurchsuchung in einem Versteck gefunden worden war, hatte der Angeklagte nur widersprüchliche Angaben gemacht.

Doch der 26-Jährige, der nun als Letzter aus dem Angeklagten-Trio vor Gericht stand, überraschte die Verfahrensbeteiligten plötzlich mit einem Geständnis. Er gab zu, zusammen mit dem 22-jährigen Cousin nicht nur Drogen verpackt zu haben. Gemeinsam habe man sich am hochwertigen Stoff des älteren Bruders bedient und minderwertiges Marihuana hergestellt. „Aus dem gestreckten Stoff haben wir aus 50 Gramm die doppelte Menge Marihuana produziert und mit Gewinn auf eigene Rechnung verkauft“, gab der Hückelhovener zu. Das Gericht verurteilte den Dealer zu drei Jahren Haft.