Ex-Anwalt muss ins Gefängnis

63-Jähriger soll Heroin geschmuggelt haben.

Foto: Andreas Bischof

Mönchengladbach. Weil er einem Mandanten Heroin in die Justizvollzugsanstalt geschmuggelt haben soll und dabei erwischt wurde, muss ein 63-jähriger Ex-Anwalt aus Baesweiler, der seine Kanzlei in Rheydt hatte, für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Auf seine Zulassung als Anwalt hatte er während der Ermittlungen im Dezember 2012 verzichtet.

Die Anklage wies noch weitere Punkte aus. Besonders schwer wogen die knapp 24 Gramm Heroin, die Polizeibeamte in der Wohnung des 63-Jährigen fanden.

Insgesamt sollte er seine frühere Geliebte von Oktober 2011 bis Oktober 2012 15-mal nach Herzogenrath gefahren haben, von wo aus die Frau die Grenze in die Niederlande überquert haben und dort Heroin gekauft haben soll. Diese Zahl ließ sich am Ende nicht beweisen. Der Mann sagte aus, es seien deutlich weniger Fahrten gewesen, und er habe die drogenabhängige Frau lediglich in den Bereich von Geilenkirchen oder Übach-Palenberg mitgenommen, wenn er dort Mandanten-Gespräche zu führen gehabt habe.

Zwischen dem 14. September und 4. Oktober 2012 sollte er dann einem Mandanten bei elf Besuchen jeweils zwei bis drei Gramm Heroin übergeben haben. Erwischt worden war er bei seinem Besuch am 15. Oktober mit 2,6 Gramm Heroin.

Ein Mithäftling hatte die Anstaltsleitung darüber informiert, dass der Mandant des Angeklagten immer über Heroin verfüge, wenn sein Anwalt dagewesen sei. Auch hier bestritt der 63-Jährige, so viele Botendienste gemacht zu haben.

Sein Mandant war der neue Lebensgefährte der drogenabhängigen Frau, mit der er selbst von 1999 bis 2010 zusammen gewesen sei. Er erklärte, er sei zu diesen Diensten erpresst worden — womit, das blieb aber weitgehend im Dunkeln. Denn das Argument, der Häftling hätte sein beendetes Verhältnis zu der Frau öffentlich machen können, sah das Gericht nicht als ausreichende Begründung an.

Die Frau, deren Drogenabhängigkeit er erst nach geraumer Zeit bemerkt haben will, sagte aus, sie habe ihren Konsum dadurch finanziert, dass sie „anschaffen“ gegangen sei und den Anwalt bestohlen habe. Er will ihr aber freiwillig Geld gegeben haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich. Dann würde der Fall vor dem Landgericht neu aufgerollt.