Wegen Mordes Getötetes Baby Rabea in Mönchengladbach: Anklage fordert Lebenslang für Mutter

Im Prozess um ein getötetes Baby, das in Mönchengladbach in einem Mülleimer gefunden wurde, fordert die Anklage lebenslange Haft wegen Mordes. Die Mutter hatte die Tat zugegeben.

Die Angeklagte deckt ihr Gesicht mit einem blauen Ordner ab, als sie in den Gerichtssaal im Landgericht geführt wird.

Foto: dpa/David Young

Im Prozess gegen die Mutter eines in einem Mülleimer gefundenen erschlagenen Babys hat die Anklage eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Anders als von der 24-Jährigen behauptet, habe sie von der Schwangerschaft gewusst, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Donnerstag. Die Angeklagte hatte nach der Festnahme und später im Prozess zugegeben, den Säugling kurz nach der heimlichen Geburt im Badezimmer getötet zu haben. Die Polizei nannte das Mädchen Rabea.

Nach Überzeugung des Staatsanwalts wollte die 24-Jährige die Schwangerschaft verheimlichen und „verhindern, dass der Kindsvater durch das Schreien des Kindes wach wird“. Noch einen Tag vor der Geburt des Kindes habe sie ein Video online gestellt, welches sie ihren Babybauch streichelnd in der Wanne zeigt. Mit Freundinnen habe sie sich in Chats über ihre ungewollte Schwangerschaft und eine mögliche Abtreibung ausgetauscht.

Eine psychiatrische Gutachterin hatte im Prozess gesagt, die 24-jährige Polin sei wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung vermindert schuldfähig. Ihr Verteidiger erklärte, die Mandantin sei zum Tatzeitpunkt wegen ihrer Persönlichkeitsstörung überfordert gewesen. Er beantragte eine Verurteilung wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Nach der Entdeckung der Baby-Leiche Ende März hatte die Polizei Frauen in der Umgebung zum DNA-Test gebeten und die Mutter so ermittelt. Sie wohnte nur 200 Meter vom Fundort entfernt mit ihrer Mutter und dem jüngeren Bruder zusammen. Weder die Angehörigen noch der in Mettmann lebende 40-jährige Kindsvater wollen von der Schwangerschaft der jungen Frau gewusst haben.

(dpa)